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SPÖ und ÖVP einig

Erst am Abend vor dem Ministerratsbeschluss am Dienstag hat sich die Regierung auf das Fremdenrechtspaket geeinigt. Einige SPÖ-Vertreter hatten sich vor allem bei den strengeren Schubhaftbedingungen skeptisch gezeigt. Nun wird Einigkeit demonstriert. Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) spricht sogar von einem „Hauptwerk der Koalition“ und einem „großen Reformwerk“.

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Auch für Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) ist die Novelle ein „ganz großes Paket“. Zufrieden zeigte er sich auch mit den Lösungen zur Schubhaft. Diese seien nun kinderfreundlich. Bis zuletzt gab es strittige Punkte zwischen SPÖ und ÖVP. Weitgehend Einigkeit herrschte bei der „Rot-Weiß-Rot-Card“, die Kriterien für Zuwanderung regelt, und bei einem Gesetz gegen Sozial- und Lohndumping.

Umstritten waren aber die Regelung der „Anwesenheitspflicht“ von Asylwerbern und strengere Schubhaftbedingungen. Dagegen gab es auch heftige Kritik vonseiten der Grünen und von Menschenrechtsorganisationen.

Schubhaft für Kinder maximal zwei Tage

Einige Punkte wurden nun vor dem Ministerrat noch entschärft. So sollen Kinder nun doch immer bei den Eltern bleiben - auch in der Schubhaft. Dafür sollen sie in spezielle Familienunterkünfte gebracht werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass Kinder, wenn sie von ihren Eltern nicht in Schubhaft mitgenommen werden, in ein Heim kommen. Zur Schubhaft für Kinder sagte Fekter, dass diese in der Regel maximal ein bis zwei Tage dauern werde. Dabei werde der EU-Rückführungsrichtlinie gefolgt, hieß es vonseiten der Koalition.

Schubhaft nicht verlängert

Demnach kann Schubhaft nur als äußerstes Mittel und das kürzestmöglich zur Anwendung kommen. Bis zur Abschiebung in Haft genommene Familien müssen laut Richtlinie eine gesonderte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet. In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen mit altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten.

Auch die Maximaldauer der Schubhaft wird nicht von zehn auf 18 Monate verlängert. Allerdings ist es derzeit nur innerhalb von drei Jahren möglich, diese Maximaldauer der Haft zu verhängen, künftig sind zehn Monate innerhalb von zwei Jahren möglich.

„Anwesenheitspflicht“ kommt

Die umstrittene Entscheidung über die „Anwesenheits-“ oder „Mitwirkungspflicht“ für Asylwerber wurde vergangenen Herbst verschoben. Nun soll sie kommen. „Nur 13 Prozent, die um Asyl ansuchen, bekommen auch Asyl. Für 87 Prozent ist Österreich gar nicht zuständig“, begründete Fekter diese Maßnahme. Es müsse zuerst geprüft werden, ob Österreich überhaupt zuständig sei. Sie wolle verhindern, dass jemand in die Illegalität untertauche.

Vorgesehen ist nun, dass Flüchtlinge nach ihrer Ankunft im Erstaufnahmezentrum dieses bis zu sieben Tage nicht verlassen dürfen, um den Behörden für Auskünfte, Untersuchungen etc. zur Verfügung zu stehen. Verfassungsrechtliche Bedenken, wonach diese Regelung problematisch sei, da am Wochenende keine Behördenkontakte stattfänden, begegnet man mit der Einrichtung eines Journaldiensts samstags und sonntags.

Darabos sieht mit dem vorliegenden Entwurf die Menschenrechte gewahrt. Die „Mitwirkungspflicht“ sei zumutbar. Die ÖVP habe ja ursprünglich eine viel längere „Anwesenheitspflicht“ für Flüchtlinge vorgesehen.

Deutsch für Nicht-EU-Bürger Pflicht

Besonders wichtig ist für Fekter, dass Zuwanderer aus Nicht-EU-Ländern schon vor ihrer Einreise nach Österreich Deutsch lernen sollen, betonte sie im Ö1-Morgenjournal - mehr dazu in oe1.ORF.at. In den EU-Regeln zur Personenfreizügigkeit sei das nicht gefordert.

Dort liege aber auch nicht das Problem, so Fekter: „Unser Problem ist nicht mit den EU-Bürgern. Unser Problem kommt vorwiegend aus dem Balkanraum beziehungsweise aus der Russischen Föderation oder aus Afrika, wo Menschen zu uns kommen wollen, die nur bei uns arbeiten wollen.“ Kritik daran wies sie zurück. Man könne bereits überall weltweit Deutsch lernen, wenn man einen Internetzugang hat.

„Vollkommen überzogen“

Menschenrechtsorganisationen und die Grünen hatten den Fremdenrechtsbeschluss im Vorfeld heftig kritisiert. Für das UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) kommt die bis zu siebentägige „Anwesenheitspflicht“ „de facto einer Haft gleich. Denn selbst wenn die Türen nicht versperrt wären, würde den Asylsuchenden beim Verlassen der Erstaufnahmestelle Schubhaft drohen.“

Caritas-Präsident Franz Küberl bezeichnete die „Anwesenheitspflicht“ in einem offenen Brief an Fekter als „vollkommen überzogen“. Uneinig sind sich die Verfassungsexperten, ob die „Anwesenheitspflicht“ gerechtfertigt sei. Heinz Mayer sprach von „Haft“. Für seinen Kollegen Bernd-Christian Funk ist die Regelung „gerade noch haltbar“. Fekter zeigte Verständnis für die Kritik. Österreich sei aber ein „kleines Land. Wir können nicht alle, die zu uns kommen wollen, aufnehmen.“

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