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Umstrittene Mitwirkungspflicht fix

Die Regierung hat sich zu einem ganzen Paket an Gesetzesänderungen zusammengerauft. In der Koordinationssitzung für den Ministerrat am Dienstag vereinbarten SPÖ und ÖVP Montagabend unter anderem ein umfangreiches Fremdenpaket mit „Rot-Weiß-Rot-Card“ und Mitwirkungspflicht für Asylwerber sowie ein Gesetz gegen Sozial- und Lohndumping.

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Entschärft wurden nach Information aus Regierungskreisen die von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) geplanten Schubhaftregelungen. Demnach wird die Maximaldauer nun doch nicht 18 Monate betragen, sondern wie bisher zehn. Allerdings ist es derzeit nur innerhalb von drei Jahren möglich, diese Maximaldauer der Haft zu verhängen, künftig sind zehn Monate innerhalb von zwei Jahren möglich.

Ebenfalls noch Änderungen vorgenommen wurden bei der besonders umstrittenen Bestimmung, wonach Eltern selbst entscheiden müssen, ob sie ihre Kinder mit in Schubhaft nehmen oder sie den Behörden übergeben. Nunmehr sollen die Kinder grundsätzlich bei Vater und Mutter bleiben und in entsprechenden kindergerechten Einrichtungen unterkommen.

Schubhaft für Kinder als „äußerstes Mittel“

Es werde der entsprechenden EU-Rückführungsrichtlinie gefolgt, hieß es Montagabend aus der Koalition gegenüber der APA. Demnach kann Schubhaft nur als äußerstes Mittel und das kürzestmöglich zur Anwendung kommen. Bis zur Abschiebung in Haft genommene Familien müssen laut Richtlinie eine gesonderte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet. In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen einschließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten. Nähere Details soll es am Dienstag geben.

Zuwanderung künftig über Punktesystem

Nichts mehr ändern wird sich bei der „Rot-Weiß-Rot-Card“, über die künftig die Einreise nach Österreich abgewickelt wird. Es gibt demnach keine Quoten mehr für bestimmte Gruppen wie Schlüsselkräfte, sondern potenzielle Zuwanderer müssen eine gewisse Punktezahl anhand von Kriterien wie Ausbildung oder Deutschkenntnissen erreichen, um als Hochqualifizierte oder Facharbeiter in Mängelberufen ins Land kommen zu können.

Die Mitwirkungspflicht für Asylwerber wiederum sieht vor, dass Flüchtlinge nach ihrer Ankunft im Erstaufnahmezentrum dieses bis zu sieben Tage nicht verlassen dürfen, um den Behörden für Auskünfte, Untersuchungen etc. zur Verfügung zu stehen. Verfassungsrechtliche Bedenken, wonach diese Regelung problematisch sei, da am Wochenende keine Behördenkontakte stattfänden, begegnet man mit der Einrichtung eines Journaldiensts Samstag und Sonntag.

Heftige Kritik im Vorfeld

Menschenrechtsorganisationen und die Grünen hatten den Fremdenrechtsbeschluss im Vorfeld heftig kritisiert. Für das UNHCR käme die bis zu siebentägige „Anwesenheitspflicht“ „de facto einer Haft gleich. Denn selbst wenn die Türen nicht versperrt wären, würde den Asylsuchenden beim Verlassen der Erstaufnahmestelle Schubhaft drohen.“

Caritas-Präsident Franz Küberl bezeichnete die Anwesenheitspflicht in einem offenen Brief an Fekter als „vollkommen überzogen“. Uneinig sind sich die Verfassungsexperten, ob die „Anwesenheitspflicht“ gerechtfertigt sei. Heinz Mayer sprach von „Haft“. Für seinen Kollegen Bernd-Christian Funk ist die Regelung „gerade noch haltbar“.

Lohndumping: Schärfere Kontrollen geplant

Auch ein Gesetz gegen Sozialdumping wird am Dienstag aller Voraussicht nach durch den Ministerrat gebracht. Demnach wird schärfer kontrolliert, ob die in Österreich geltenden Lohnbestimmungen auch eingehalten werden. Die Kontrolle des Grundlohns für nach Österreich überlassene oder entsandte Arbeitnehmer erfolgt durch die Wiener Gebietskrankenkasse. Unterentlohnung, Vereitelung der Lohnkontrolle oder das Nichtbereithalten der Lohnunterlagen ist mit Verwaltungsstrafen zwischen 1.000 und 50.000 Euro bedroht. Bei wiederholten Vergehen kann die Bezirksverwaltungsbehörde dem ausländischen Arbeitgeber die Dienstleistung in Österreich untersagen.

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