OGH hebt generelles Haustierhalteverbot für Mieter auf
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein in vielen Mietverträgen stereotyp erlassenes Verbot, Haustiere zu halten, aufgehoben. Das berichtete die Tageszeitung „Kurier“ (Dienstag-Ausgabe). Der Vermieter muss daher künftig ganz klar hineinschreiben, welche Tiere er nicht haben will. Für alte Verträge heißt das dem Blatt zufolge, der Mieter könne sich trotz Klausel jedes beliebige Haustier anschaffen.
„Eine einseitige Auflösung des alten im Austausch gegen einen neuen Mietvertrag muss der Mieter nicht akzeptieren“, hieß es in dem Bericht. Nur wenn der Mieter mit seinem Haustier einen „erheblich nachteiligen Gebrauch“ vom Mietgegenstand mache, also Gestank, Schmutz, Gefahr oder Lärm verursache, könne der Vermieter ein Kündigungsverfahren in Gang setzen.