Bis zu 420 Millionen Euro Schaden
Schon am Samstag hat der neue Pflichtverteidiger von Wolfgang Auer-Welsbach, Franz Großmann, angekündigt, dass sich sein Mandant teilgeständig zeigen werde. Am Montag erklärte er, dass sich Auer-Welsbach nun doch vollinhaltlich schuldig bekennen werde. „Er hat seine Verantwortung eingesehen“, begründete der Anwalt den Meinungsumschwung des Angeklagten.
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Der Prozess könnte damit schneller zu Ende gehen, als ursprünglich erwartet worden war. Bisher hatte Auer-Welsbach auf nicht schuldig plädiert. Die Verteidigung war auf eine harte Konfrontation ausgelegt. Am kommenden Montag gehen die Verhandlungen weiter. Auer-Welsbach ist wegen Untreue, Bilanzfälschung und schweren gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt.

ORF Kärnten
Pflichtverteidiger Großmann
Auer-Welsbach drohen bis zu zehn Jahre Haft. Mit dem angekündigten Geständnis erwartet sein Verteidiger Strafmilderung. Einer der wesentlichen Milderungsgründe sei ein reumütiges Geständnis, so Großmann. Die geschädigten Anleger werden dennoch warten müssen. Das Insolvenzverfahren wird vermutlich noch einige Zeit dauern.
System laut Gutachter „Abzocke“
Auer-Welsbach soll mit seiner Firma AvW 12.500 Anleger mit Genussscheinen um über 270 Millionen Euro betrogen haben. Laut Anklage beträgt der Gesamtschaden 420 Millionen Euro, der durch das „System AvW“ noch zusätzlich wachsen konnte. Auer-Welsbach soll jahrelang Vermögen verschoben und den Kurs der AvW-Aktie manipuliert haben. Zu klären ist auch die Rolle der Finanzmarktaufsicht, die nicht handelte, obwohl AvW ohne Konzession Bankgeschäfte tätigte.
Die Anklageschrift stützt sich auf die Expertise des Gutachters Fritz Kleiner, der das AvW-Genussscheinsystem als „Abzocke“ und „kapitalmarktorientiertes Perpetuum mobile“ bezeichnete. Den Anlegern sei stets versichert worden, sie würden ihre Gewinne bei Bedarf in bar ausbezahlt bekommen. Die Gewinnerwartung der Papiere zwischen zwölf und 18 Prozent sei „zu jedem Zeitpunkt unrealistisch“ gewesen, so Kleiner.
„Doch einiges zu verantworten“
Die bisher harte Linie der Verteidigung ließ sich nun offenbar nicht mehr aufrechterhalten. Verteidiger Großmann begründete gegenüber ORF Kärnten die neue Strategie: „Es fällt ihm (Auer-Welsbach, Anm.) nicht leicht, aber er hat im Zuge des Verfahrens jetzt festgestellt, dass er doch einiges zu verantworten hat. Der Bewusstseinsbildungsprozess hat sich jetzt langsam, aber sicher durchgesetzt. Er hat den Kopf hinzuhalten“ - mehr dazu in oesterreich.ORF.at. Er sehe Fehler in jedem Fall ein, so Großmann: „Es tut ihm alles so leid.“
Auch die Tatsache, der Auer-Welsbach im Zuge des Prozesses mit immer mehr Geschädigten konfrontiert wurde, habe bei ihm einen Nachdenkprozess ausgelöst. Rund 8.500 mutmaßlich Geschädigte schlossen sich dem Strafverfahren an. Erst vergangene Woche hatte Auer-Welsbach Großmann als Pflichtverteidiger genommen. Diese Entscheidung begründete er damit, dass er mittellos sei und sich den Wahlverteidiger nicht mehr leisten könne. Die Verteidigung von Auer-Welsbach wird nun aus Steuergeldern finanziert.
Material aus Liechtenstein
Laut Anklage fehlen 37 Millionen Euro. Nun stellt sich die Frage, ob Auer-Welsbach mithelfen wird, dieses Geld zu suchen. „Diese 37 Millionen Euro, die fehlen, da müssen wir schauen, wie das wirklich ist“, sagte Großmann. „Heute sind zwei Kisten mit Material aus Liechtenstein gekommen. Da werden wir morgen oder übermorgen wissen, ob auf den Konten noch etwas liegt.“ Der Angeklagte soll in Liechtenstein noch im Mai 2010 Millionen deponiert haben.
Auer-Welsbach habe ihm gegenüber betont, dass er keinen Cent auf der Seite habe, so der Anwalt. Deshalb sei er ja zum Verfahrenshelfer bestellt worden. Im Zuge der Schadensmilderungspflicht werde Auer-Welsbach laut Großmann mithelfen, den Schaden für die Anleger möglichst gering zu halten.
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