Neue Richtlinien für Arztbehandlung im EU-Ausland

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Patienten können sich in Zukunft leichter im europäischen Ausland medizinisch behandeln lassen. Das Europaparlament nahm heute in Straßburg eine EU-Richtlinie für Patientenmobilität an.

Sie garantiert Patienten, die in einem EU-Land auf der Warteliste stehen oder an einer seltenen Erkrankung leiden, das Recht auf Kostenrückerstattung bei Behandlung im EU-Ausland, sofern die Kosten auch im Inland von der Sozialversicherung gedeckt würden.

Richtlinie soll 2012 in Kraft treten

Die EU-Richtlinie verschafft Patienten mehr Rechtssicherheit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits in der Vergangenheit in mehreren Einzelfällen geurteilt, dass EU-Bürger grundsätzlich ein Recht auf medizinische Behandlung im EU-Ausland haben und dass die jeweilige heimische Krankenversicherung dafür zahlen muss.

Mit dem EU-Ministerrat ist der Kompromiss bereits ausgehandelt. Es wird erwartet, dass die Richtlinie Ende 2012 formell in Kraft treten kann.

Vorgenehmigung kann gefordert werden

Die zuständigen nationalen Stellen können fordern, dass der Patient für gewisse Behandlungen, die eine Übernachtung im Krankenhaus erfordern oder hoch spezialisiert und kostenintensiv sind, eine Vorabgenehmigung einholen muss.

Auf Druck des EU-Parlaments dürfen diese Vorabgenehmigung nur aufgrund einiger Gründe abgelehnt werden, etwa aufgrund eines Risikos für den Patienten oder der Allgemeinheit.

Keine Abwanderung ins Ausland

Die EU-Staaten müssen auch sicherstellen, dass die medizinische Versorgung im eigenen Land gesichert ist. Sie sollten durch die Richtlinie nicht ermuntert werden, bestimmte Behandlungen ins Ausland zu verlagern.

Für die Patienten müssen nationale Infokontaktstellen eingerichtet werden. Nach Angaben des Europaparlaments geben die EU-Staaten derzeit ungefähr ein Prozent ihres Gesundheitsbudgets für Behandlungen im Ausland aus.