Prüfungen nur einmal wiederholen
Der Zugang zu den Universitäten wird vorerst nicht zahlenmäßig beschränkt - im Gegenzug wird die Zahl der möglichen Prüfungswiederholungen in der Studieneingangsphase reduziert. Darauf haben sich Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) geeinigt.
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Künftig darf eine Prüfung nur noch einmal statt bisher dreimal wiederholt werden. Die Unis können jedoch künftig autonom eine weitere Wiederholung erlauben, hieß es bei einer Pressekonferenz vorige Woche. Wie bisher muss die Studieneingangsphase positiv absolviert werden, um weiterstudieren zu dürfen.
Platzbeschränkungen bleiben aufrecht
Unverändert aufrecht bleiben auch die derzeit bestehenden Platzbeschränkungen in den Fächern Medizin, Veterinärmedizin und Psychologie bzw. die Beschränkungsmöglichkeiten in aufgrund des starken Andrangs aus dem Ausland überlaufenen Fächern wie Publizistik.
Im Begutachtungsentwurf war noch vorgesehen, dass in durch Regierungsverordnung festgelegten überlaufenen Fächern die Zahl der Anfängerstudienplätze auf dem Durchschnittsstand der vergangenen fünf Jahre eingefroren werden kann. Sowohl Studenten als auch Rektoren hatten gegen diese Regelung protestiert - den einen ging sie zu weit, den anderen zu wenig weit.
Studienberatung wird Pflicht
Folgende weitere Neuerungen sind geplant: Vor der Inskription muss es bis 31. August (Wintersemester) bzw. 31. Jänner (Sommersemester) eine mindestens zweiwöchige Voranmeldefrist geben, um den Unis eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen. Außerdem müssen die angehenden Studenten nachweisen, dass sie eine Studienwahlberatung in Anspruch genommen haben. Karl machte zwei Tage später einen Rückzieher: Die verpflichtende Studienberatung soll doch nicht schon im kommenden Wintersemester eingeführt werden, sondern ein Jahr später.
Die Studieneingangs- und Orientierungsphase dauert nur ein Semester. In dieser Zeit müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden. Die Regelung ist erneut eine Übergangslösung und mit 30. September 2014 befristet. Bis dann soll ein Modell der Studienplatzfinanzierung erarbeitet werden.
Karl: Anderer Hebel als im Entwurf
Die neuen Zugangsregeln - außer der verpflichtenden Studienberatung - sollen bereits ab dem kommenden Wintersemester gelten und sind für Karl ein „erster wichtiger Schritt für mehr Planbarkeit“ sowohl für die Studenten als auch für die Universitäten. Von der noch im Begutachtungsentwurf vorgesehenen Möglichkeit einer zahlenmäßigen Beschränkung der Zahl der Studienanfänger ist allerdings nichts mehr übrig. Man setze an einem anderen Hebel an als im Entwurf, so Karl.
Dem Einwand der Schaffung einer Knock-out-Prüfung soll nun offenbar jene Regelung entgegenwirken, die mindestens zwei Prüfungen in der Studieneingangsphase vorsieht. Dementsprechend zufrieden zeigte sich Schmied: Der freie Zugang zu den Unis bleibe so erhalten, es gebe keine Knock-out-Prüfungen und keine Platzlimitierung. Gleichzeitig urgierte sie „Ausbauoptionen“ für die Universitäten.
Was noch geklärt werden muss
Ziel bleibe eine „ehrliche Lösung“ durch eine „transparente Regelung auf Basis festgelegter Kapazitäten“, so Karl. Eine solche Studienplatzfinanzierung kann sich Schmied zwar grundsätzlich vorstellen - „und die braucht auch ein Mengengerüst“. Allerdings müsse man „einen Schritt nach dem anderen setzen“.
Bevor es keinen Hochschulplan gebe und keine Angaben über die Kosten eines Studienplatzes, habe es wenig Sinn, über Kapazitäten zu sprechen. Erst wenn entsprechende Modelle vorlägen, könne man über Platzfinanzierungen reden - wobei auch ein Ausbau der Kapazitäten thematisiert werden müsse.
Faymann: Limitierung oder Anreizsystem
Für Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hat die ab 2014 geplante Studienplatzfinanzierung nicht das Ziel einer Restriktion. Es gehe darum, „zusätzliche Mittel effizient einzusetzen“, sagte er am Dienstag nach dem Ministerrat im Pressefoyer. Die Rektoren hätten April/Mai als Zeitpunkt für ein Modell zur Studienplatzfinanzierung genannt, und er gehe davon aus, dass dieser Termin eingehalten wird.
Bei der Studienplatzfinanzierung sei die Frage zu klären, ob man eine Limitierung einführe oder ein Anreizsystem, hieß es aus dem Kanzleramt gegenüber der APA. Grundsätzlich sei man an einer Hebung der Akademikerquote und einer Qualitätssteigerung der Forschung und Entwicklung interessiert.
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