Verwechslung „nachvollziehbar“
Bis zu drei Jahre Haft haben dem im Fall Mike B. angeklagten Polizisten gedroht. Am Dienstag wurde er zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt. Er hatte dem schwarzen Sportlehrer in der Wiener U-Bahn-Station Spittelau eine schwere Körperverletzung zugefügt - weil er B. mit einem Drogendealer verwechselt habe, begründete der Polizist. Der Richter bezeichnete das Strafmaß als „angemessen“: Die Verwechslung sei „nachvollziehbar“ gewesen.
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