Maastricht: Coffeeshop-Verbot für Ausländer bestätigt
Ausländern bleiben vom Haschisch- und Marihuanaverkauf in den Coffeeshops der niederländischen Stadt Maastricht ausgeschlossen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied heute in Luxemburg, ein entsprechendes Ausländerverbot der Stadtverwaltung verstoße nicht gegen das Europarecht.
Die Zutrittsbeschränkung sei keine verbotene Diskriminierung von EU-Bürgern, sondern „durch das Ziel der Bekämpfung des Drogentourismus und der damit einhergehenden Belästigungen gerechtfertigt“.
Die Verwaltung der Stadt Maastricht, die im deutsch-belgisch-niederländischen Dreiländereck liegt, hatte das 2005 erlassene Verbot mit erheblichen Problemen des „Drogentourismus“ begründet. Täglich zögen die 14 Coffeeshops rund 10.000 Menschen an, jährlich etwa 3,9 Millionen. Davon kämen 70 Prozent aus dem benachbarten Ausland. Das habe zu mehr Kriminalität und illegalen Drogenverkaufsplätzen geführt.