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Das Netz der Regulatoren

Als die EU 2009 die Reform des Kommunikationswesens verhandelt hat, hat hinter den Kulissen ein Machtkampf getobt. Die EU-Kommission wollte eine Regulationsbehörde auf europäischer Ebene installieren, die die nationalen Regulierungsbehörden überwachen sollte. Die nationalen Regulierer sollten etwa davon abgehalten werden, die ehemaligen staatlichen Telekommonopole zu begünstigen.

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Die Regierungen, die oft immer noch substanzielle Anteile an den Ex-Monopolisten halten, wollten freilich keine Macht an die europäische Ebene abgeben. Am Ende einigten sich Kommission, Regierungen und EU-Parlament auf einen Kompromiss, bei dem die damals für den Telekombereich zuständige Kommissarin Viviane Reding zurückstecken musste. Statt eines europäischen Superregulierers wurde die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) zum Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK; engl. BEREC) aufgewertet.

Das GEREK ist nicht der EU-Kommission unterstellt, es ist eine „Einrichtung der Gemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit“, wie es in der Verordnung vom 18. Dezember 2009 heißt, mit der das Gremium ins Leben gerufen wurde. Am 28. Jänner hielt es in Brüssel sein erstes Treffen ab.

Einheitliche Regeln

Wichtigstes Organ des GEREK ist der Regulierungsrat, in dem jeder nationale Regulator eine Stimme hat, seine Mitglieder müssen weisungsfrei sein. Er verabschiedet seine Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit. Die Kommission hat im Regulierungsrat lediglich Beobachterstatus. Der Vorsitzende des Regulierungsrats und sein Stellvertreter werden für jeweils ein Jahr gewählt. Beide müssen Mitglieder dieses Gremiums sein.

Die zentrale Aufgabe des GEREK besteht darin, den EU-Binnenmarkt für elektronische Kommunikation zu stärken, indem es dabei hilft, möglichst einheitliche Regeln dafür zu schaffen. Es entwickelt Regulierungspraktiken und berät Kommission, Europaparlament sowie die nationalen Regulierungsbehörden. Außerdem sammelt das Gremium statistische Daten über den Telekommarkt in der EU, beispielsweise darüber, wie viele Breitbandanschlüsse es in der Union gibt. Die 27 nationalen Regulierer haben den Vorschlägen des GEREK „weitestgehend“ Rechnung zu tragen.

Die Grenzen der Zuständigkeit

Für harte Eingriffe in den Binnenmarkt wie die Roamingverordnung ist weiterhin die EU-Kommission zuständig. Bei Anwendung der stärksten neue Waffe der europäischen Telekomregulatoren, nämlich der Zerschlagung eines allzu mächtigen Ex-Monopolisten durch Abtrennung des Infrastrukturbereichs (vulgo: Kabelnetz), hat das GEREK auch eine Stellungnahme abzugeben, die „beträchtliche Marktmacht“ eines Konzerns stellt nach wie vor der zuständige nationale Regulator fest. Das Gremium hat in erster Linie beratende Funktion, aber seine Stellungnahmen haben Gewicht.

Das GEREK wird erst im Mai 2011 seine Arbeit voll aufnehmen können, weil die Mitgliedsstaaten bis dahin die Bestimmungen des Telekompakets umgesetzt haben müssen. Ende 2011 wird auch das GEREK-Büro in der lettischen Hauptstadt Riga voll ausgestattet sein.

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