Europarat reagiert besorgt auf Referendum in der Schweiz

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Der Europarat hat besorgt auf die Volksabstimmung in der Schweiz zur Verschärfung des Ausländerrechts reagiert. Die nunmehr beschlossene automatische Abschiebung krimineller Ausländer stehe „sehr wahrscheinlich“ im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention, betonte der Präsident der Parlamentarier-Versammlung des Europarats, Mevlüt Cavusoglu, heute in einer Mitteilung an die Presse.

Diese Konvention verankere das Grundrecht auf „effiziente Rechtsmittel“ gegen Behördenentscheidungen, gab der Politiker der türkischen Regierungspartei AKP zu bedenken.

Die Schweiz ist seit 1963 Mitglied des Europarats und somit zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet. Außerdem muss sie, wie alle Europaratsländer, Urteile des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzen.

EU will prüfen

Zuvor hatte bereits EU-Kommission angekündigt, die „Ausschaffungsinitiative“ zur Abschiebung krimineller Ausländer prüfen zu wollen. Amnesty International forderte die Schweizer Behörden auf, internationalen Verpflichtungen der Schweiz nachzukommen und Abschiebungen von straffällig gewordenen Ausländern nicht durchzuführen, wenn Menschenrechte dadurch verletzt werden. „Die Schweiz kann und darf nicht erlauben, dass Volksentscheide ihre völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen außer Kraft setzen“, sagt John Dalhuisen, Europa-Direktor bei Amnesty. In Österreich hatten FPÖ und BZÖ den Ausgang des Referendums begrüßt.