Gleichberechtigung bei Namensgebung in Spanien
In Spanien soll künftig auch bei der Namensgebung Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau herrschen. Die bisherige Tradition, wonach der Name des Vaters bei der Auswahl des Nachnamens für ein Kind Vorrang hatte, soll durch eine Reform, die derzeit im Parlament erörtert wird, bald der Vergangenheit angehören.
Spanier haben normalerweise zwei Familiennamen, den ersten vom Vater und den zweiten von der Mutter. Der erste Name ist in der Regel der wichtigere, denn er wird an die Kinder weitergegeben.
Auf Dauer nur noch Namen von A bis M
Nach der Reform soll künftig das Alphabet darüber entscheiden, ob der Nachname des Vaters oder der Mutter Vorrang hat. Experten wiesen allerdings darauf hin, dass dadurch in Spanien auf Dauer die Familiennamen überwiegen werden, die mit Buchstaben aus der ersten Hälfte des Alphabets beginnen.
Zudem sollen die Dateien der Standesämter künftig keine Hinweise mehr darauf enthalten, ob Kinder ehelich oder unehelich sind.
Die Neuregelung lässt offen, ob alleinstehende Mütter in Zukunft weiter angeben müssen, wer der Vater ist. Die betroffenen Frauen helfen sich nach Angaben der Zeitung „El Pais“ bisher in der Regel damit, dass sie bei der Frage nach dem Vater einen frei erfundenen Namen angeben.