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Swingerpartys in den Dünen

In Deutschland haben im letzten Jahr Swingertreffen auf einem abgelegenen Strand im Bundesland Schleswig-Holstein für gehörigen Wirbel gesorgt. Nachdem sich die Bewohner des beschaulichen Dorfes Aschau nahe der Stadt Eckernförde an der Ostseeküste über öffentliche Sexpartys beschwert hatten, griffen Polizei und Ordnungsamt ein.

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Das kleine Dorf hat nur einige wenige Häuser, entsprechend beschaulich verlief das Leben dort bis zum letzten Frühjahr. Damals nämlich schienen Swinger den abgelegenen Strand der Gemeinde als perfekten Ort für Partys entdeckt zu haben. Anrainer berichteten von „Orgien“ in den Sanddünen und gingen deshalb auf die Barrikaden.

Seine Popularität als Sextreff dürfte der Strand, berichteten damals deutsche Zeitungen, über einschlägige Internetforen erlangt haben. „Sie treffen sich zwischen Dünen und Sonnenschirmen, feiern Gruppensexpartys“, hieß es in der „Bild“-Zeitung. „Der Strand heißt auch Ferkelstrand.“

Beschwerden von Eltern

Einwohner des Dorfes (Gemeinde Altenhof), berichtete die „Bild“ weiter, hätten „drastische Szenen“ geschildert. Eine Mutter hätte berichtet, sie sei mit ihren Kindern am Strand gewesen, und „plötzlich hatte ein Paar direkt neben uns Geschlechtsverkehr“. Bürgermeister Hilmar Marohn erklärte gegenüber der Zeitung: „Wer sowas will, soll in den Swingerklub gehen, bezahlen und die Tür zumachen.“ Bürger seien „am hellen Tag unfreiwillig Zeugen sexueller Aktivitäten am Ostseestrand“ geworden, „Spaziergänger wurden schon aufgefordert, sich auszuziehen“, sagte der Bürgermeister dem „Focus“. Das wolle er den Bürgern nicht länger zumuten.

Kinder belästigt: Polizei schritt ein

De facto, schrieb die „Bild“, sei das Treiben „schon ins Kriminelle“ gegangen, nachdem laut dem Vizebürgermeister des kleinen Dorfes Männer „zwölf bis 14 Jahre alte Kinder“ zum Mitmachen aufgefordert hätten. An diesem Punkt hörte sich dann auch bei Polizei und Ordnungsamt der Spaß auf. Beamte begannen, die Personalien ertappter Strandswinger aufzunehmen (was diese laut „Bild“ bisweilen nicht so gerne gehabt hätten) und Geldstrafen zu verhängen. Im äußersten Fall drohen swingenden Sonnenanbetern in Deutschland – wie in Österreich auch – Haftstrafen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

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