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Unverständnis über Fußfessel-Urteil

Am Dienstag wurde der Antrag von Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner auf einen Hausarrest mit elektronischer Fußfessel abgelehnt. Seine Anwälte orten politische Hintergründe, seine Frau ist geschockt. Aber auch aus der Politik wird mit Unverständnis reagiert.

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Elsners Ehefrau Ruth, die das Urteil vor dem Wiener Oberlandesgericht abwartete, war nach den negativen Bescheid sichtlich mitgenommen. „Natürlich eine Enttäuschung, gewaltig“, kommentierte sie die den Weiterverbleib ihres Mannes im Gefängnis. Sie ortete „ein absurdes Theater“ und „Psychokrieg“. Dass Helmut Elsner nicht in den Hausarrest wechseln darf, sei „für einen normalsterblichen Mitteleuropäer ja nicht nachvollziehbar“.

Elsner sieht sich als politisches Opfer

Elsner selbst sieht sich laut seinen Anwälten als Politopfer. Dass er nach dreieinhalb Jahren U-Haft weiter im Gefängnis bleiben muss und nicht in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln darf, führt er auf Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und ihren Kabinettchef Georg Krakow zurück, teilte sein Anwalt Karl Bernhauser nach der Haftverhandlung den anwesenden Medienvertretern mit.

„Beide hatten kein Interesse daran, die Frage zu klären, wo das von Wolfgang Flöttl angeblich verspekulierte Geld hingekommen ist. Es gab bei Flöttl keine Kontoöffnungsanträge, im Unterschied zu Elsner wurde auch nicht auf sein Privatvermögen zugegriffen“, sagten Bernhauser und Elsners zweiter Rechtsbeistand Jürgen Stephan Mertens.

BZÖ kündigt parlamentarische Anfrage an

„Wofür hat Justizministerin Claudia Bandion Ortner die Möglichkeit der Fußfessel eingeführt, wenn diese jetzt im bestmöglichen Fall nicht genützt wird?“, wunderte sich BZÖ-Jutizsprecher Ewald Stadler angesichts des heute abgelehnten Antrages. Stadler kündigt eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin an, um hier für Aufklärung zu sorgen.

Grüne sehen dringenden Handlungsbedarf

Auch die Grünen zeigen Unverständnis. „Wenn selbst dem kranken Elsner der elektronische Hausarrest wegen Fluchtgefahr verweigert wird, sind kaum Anwendungsfälle für Untersuchungshäftlinge denkbar. Das Projekt elektronische Fußfessel wird von der Justiz nicht angenommen, das zeigt die negative Entscheidung um Elsner“, gab der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser in einer Presseaussendung zu bedenken.

Steinhauser sieht dringenden Handlungsbedarf: „Wir müssen jetzt schnell prüfen, warum es kaum zur Anwendung des elektronischen Hausarrests kommt. Entweder passen die gesetzlichen Rahmenbedingungen oder die gewählten technischen Lösungen nicht.“

FPÖ: Teuer und unsicher?

Wenn die Fußfessel für U-Häftlinge nicht geeignet ist, stelle sich nun die Frage, wie die angekündigte Entlastung des Strafvollzuges funktionieren solle, fragte der freiheitliche Abgeordnete Harald Stefan am Dienstag per Aussendung. „Warum wurde der teuerste Anbieter, mit der Argumentation der Sicherheit, gewählt, wenn trotzdem ‚Fluchtgefahr‘ im Fall Elsner zur Ablehnung geführt hat?“, fragte Stefan.

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