Fluchtgefahr befürchtet
Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt weiter im Gefängnis. Das Wiener Straflandesgericht wies am Dienstag seinen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest zurück. „Der Zweck der Anhaltung kann durch eine Fußfessel nicht gewährleistet sein“, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn unmittelbar nach der Haftverhandlung bekannt.
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Für Beobachter kam die Entscheidung überraschend, gingen doch viele davon aus, dass die Freilassung nur noch eine Formsache sei. Doch Justizexperten bewerteten bereits nach dem Scheitern des Ansuchens von Wolfgang Auer-Welsbach am Montag die Chancen für Elsner als eher schlecht. Bei dem Ex-Banker wird immer noch von erhöhter Fluchtgefahr ausgegangen.
Anwälte meldeten Beschwerde an
Der zuständige Haftrichter sei zur Überzeugung gelangt, dass die bei Elsner gegebene Fluchtgefahr einem elektronisch überwachten Hausarrest im Wege steht, erklärte Salzborn die Entscheidungsgründe. Dagegen meldeten Elsners Rechtsvertreter Karl Bernhauser und Jürgen Stephan Mertens unverzüglich Beschwerde an, mit der sich nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinanderzusetzen haben wird.

APA/Herbert Neubauer
Ruth Elsner mit Anwalt Karl Bernhauser nach dem Urteil.
Elsner reagierte auf Ablehnung gefasst
Elsner, der persönlich bei der Haftverhandlung anwesend war, nahm das Urteil laut seinem Anwalt Mertens gefasst auf. Er sei schon vor dem Gerichtstermin weniger zuversichtlich gewesen als seine Ehefrau. „Was die Fußfessel betrifft, war Herr Elsner von Haus aus skeptisch, weil er negative Erfahrungen mit diesem Richter und dem Oberlandesgericht gemacht hat“, sagte Elsners zweiter Anwalt Bernhauser.
Für Bernhauser war der abgelehnte Hausarrest dessen ungeachtet „völlig unverständlich. Alle, sogar die Staatsanwaltschaft, waren dafür. Der Richter hat von seinem Spielraum einmal mehr zuungunsten von Elsner Gebrauch gemacht. Das ist eine bemerkenswerte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten“.
Probleme mit Arztbesuch und Bügelzimmer
Aber nicht nur die bestehende Fluchtgefahr bereitete Richter Böhm offenbar Kopfzerbrechen, auch der angeschlagener Gesundheitszustand des U-Häftlings dürfte bei der Ablehnung der Fußfessel eine Rolle gespielt haben. So habe der Richter Elsner erklärt, dass er ihm formal keine Weisung erteilen könne, einen Arzt zu besuchen, verriet Bernhauser. Der Haftrichter befürchtet offenbar, Elsner könne eine derartige Weisung zur Flucht nützen.
Eine Rolle könnten allerdings auch geringfügige technische Probleme gespielt haben: Die Basisstation, die Elsners Hausarrest in seinem City-Penthouse überwachen soll, konnte das Bügelzimmer nicht abdecken. Elsner gelobte zwar, er werde dieses Zimmer in der 278 Quadratmeter großen Wohnung nicht betreten, doch womöglich war dem Richter diese Unwägbarkeit einfach zu riskant.
Gemäß §173 a Strafprozessordnung (StPO) kommt eine Fußfessel für U-Häftlinge dann infrage, wenn der „Zweck der Anhaltung (...) auch durch diese Art des Vollzugs der Untersuchungshaft erreicht werden kann“, wie es im Gesetz wörtlich heißt.
Ruth Elsner: „Absurdes Theater“
Dass der §173 bei ihrem Ehemann nicht angenommen wurde, empörte Ruth Elsner, die vor dem Grauen Haus den Ausgang der Haftverhandlung abgewartet hatte. „Natürlich eine Enttäuschung, gewaltig“, kommentierte sie die den Weiterverbleib ihres Mannes im Gefängnis. Sie ortete „ein absurdes Theater“ und „Psychokrieg“. Dass Elsner nicht in den Hausarrest wechseln darf, sei „für einen normalsterblichen Mitteleuropäer ja nicht nachvollziehbar“.
„Ich mache mir Sorgen um meinem Mann. Für den muss das eine gewaltige Niederlage sein. Auch psychisch. Das ist ein gewaltiger Stress, auch mental und körperlich“, sagte Ruth Elsner zu den zahlreich erschienenen Medienvertretern.
GPS-Sender abgelehnt
Schon vor drei Wochen waren Elsners Anwälte mit einem Enthaftungsantrag gescheitert. Damals befand das Wiener Oberlandesgericht, „der Gesundheitszustand ist nicht so dramatisch, dass die Fluchtgefahr aufgehoben wäre“. Auch das Angebot, der Ex-Banker könne freiwillig ein Mobilfunkgerät mit einem GPS-Sender tragen und wäre so ständig zu lokalisieren, wurde abgelehnt.
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