Nachlass auf 38 Seiten genau geregelt
Der Porsche-Miteigentümer und Volkswagen-Aufsichtsratsvorsitzende Ferdinand Piech hat sein Vermächtnis geregelt. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ am Wochenende berichtete, hat Piech sein milliardenschweres Imperium auf zwei österreichische Privatstiftungen übertragen.
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Piech wolle vermeiden, dass seine Erben Teile des Firmenvermögens verkaufen, heißt es. Das Vermächtnis hat daher immense Bedeutung für die Zukunft von einem der größten Automobilhersteller der Welt mit fast 400.000 Mitarbeitern. Angeblich sind jedoch nicht alle der zwölf Kinder, die Piech mit vier Frauen zeugte, vom letzten Willen des Vaters begeistert.
Anwälte schon in den Startlöchern
Der 73-Jährige, der als einer der mächtigsten und reichsten Automanager der Welt gilt, bestätigte gegenüber dem Magazin, er habe sich für die „nachhaltige“ Lösung entschieden, weil ihm „die gesicherte Zukunft“ der Autofirmen am Herzen liege. Er glaube, mit seinem Konstrukt eine stabile Lösung gefunden zu haben: „Dabei weiß ich die Mehrheit meiner Erben hinter mir.“
Angeblich prüfen einige Erbberechtigte jedoch bereits juristische Schritte, weil sie nicht ohne Weiteres an das Erbe herankommen würden. Vor allem ein Verkauf der Porsche-Anteile werde durch das Stiftungsstatut nahezu unmöglich gemacht. Nur wenn Vorstand und Beirat der Stiftung dafür votieren sowie mindestens neun der zwölf Piech-Kinder zustimmen, könne der Nachlass veräußert werden.
Eheliche Kinder bevorzugt
In der Stiftung haben laut Magazin zudem die Kinder nicht die gleichen Rechte: Die ehelichen werden laut Stiftungsurkunde bessergestellt. Solange Piech lebt, hat in den Privatstiftungen Ferdinand Karl Alpha und Ferdinand Karl Beta allerdings nur er selbst das Sagen, berichtet „Focus“ unter Berufung auf dem Magazin angeblich vorliegende umfangreiche Dokumente zur Stiftung.
Die jeweils 38-seitigen Stiftungsurkunden regeln demnach detailliert, wie mit dem knapp siebenprozentigen Anteil Ferdinand Piechs an der Stuttgarter Sportwagenschmiede Porsche - und damit auch dem VW-Konzern - und mit seiner zehnprozentigen Beteiligung an der Salzburger Porsche Holding, Europas größtem Autohändler, umgegangen werden soll.
Witwenklausel mit „Heiratsverbot“
Ehefrau Ursula spielt in den Stiftungen eine überragende Rolle, wie es weiter heißt. Die 19 Jahre Jüngere soll das Vermächtnis bewahren, mit einer einzigen Einschränkung: Trennt sich das Ehepaar noch zu Piechs Lebzeiten oder heiratet sie nach Piechs Tod wieder, verlöre seine 19 Jahre jüngere Frau ihre Stellung als Stifterin und den Sitz im Stiftungsbeirat.
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