Keine Konzession ohne Ausschreibung
Bereits einen Tag, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Glücksspielmonopol gekippt hat, erklärte er am Donnerstag auch die österreichische Regelung für verfassungswidrig. In der Begründung heißt es, dass die Konzessionsvergabe an die Casinos Austria ohne vorherige Ausschreibung der Niederlassungsfreiheit widerspreche. Das Gesetz stelle eine „Ungleichbehandlung“ und eine „mittelbare Diskriminierung“ für andere Unternehmen dar.
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