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Bestehende Lizenzen werden ausgeschrieben

Der für Glücksspiel zuständige Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) hat am Donnerstag betont, dass das neue, im Sommer 2010 in Kraft getretene Glücksspielgesetz (GsPG) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bereits berücksichtige, ein Änderungsbedarf werde aber geprüft. Peter Pilz, der Sicherheitssprecher der Grünen, fordert ein völlig neues Gesetz.

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Es sei zu prüfen, „ob und inwieweit auch bloße Zweigniederlassungen von EU-Gesellschaften bei der Konzessionsausschreibung nächstes Jahr ‚mitbieten‘ dürfen. Das ist im neuen Gesetz nicht vorgesehen, könnte jedoch aufgrund des heutigen Urteils notwendig werden“, so Lopatka in einer ersten Stellungnahme gegenüber der APA.

Dabei geht es um jene strittige Gesetzespassage, die vorsieht, dass erfolgreiche Bewerber aus dem EU-Ausland „fristgerecht“ nach Erhalt der Lizenz eine inländische Kapitalgesellschaft gründen müssen. Möglicherweise muss dieser Passus jetzt gestrichen werden.

„Reale und faire Chance“ für alle in der EU

Die 2012 bzw. 2015 auslaufenden zwölf bestehenden Casinolizenzen, die in Händen der Casinos Austria sind, die bestehende Lotterielizenz sowie die drei zusätzlichen Spielbankkonzessionen werden alle 2011 ausgeschrieben, so Lopatka. „Dabei wird - wie vom EuGH gefordert - sichergestellt, dass alle in der EU niedergelassenen Unternehmen auch die reale und faire Chance haben, ihr Interesse an der fraglichen Konzession zu bekunden.“

Lopatka sieht Monopol nicht gekippt

Lopatka sieht das Glücksspielmonopol durch den EuGH-Spruch jedenfalls nicht gekippt. „Der EuGH hat in seinen Urteilen von gestern und heute erneut bestätigt, dass das Monopol der Mitgliedsstaaten zum Schutz der Spielteilnehmer rechtskonform ist“.

Lotterien: „Keine große Überraschung“

Für Friedrich Stickler, Präsident der Europäischen Lotterien und Vorstand der Österreichischen Lotterien, ist das EuGH-Urteil „keine wirklich große Überraschung“, wie er der APA sagte. Die Kritik der EU-Richter habe sich im Wesentlichen auf die Sitzerfordernis der Konzessionswerber im Inland bezogen, und das sei durch die Gesetzesnovellen „jedenfalls“ repariert worden.

Casinos Austria: Probleme bereits bereinigt

Das sieht auch der Noch-Monopolist Casinos Austria ähnlich: Die bereits erteilten Casinokonzessionen seien von dem EuGH-Urteil nicht betroffen. „Die Kritik richtet sich gegen die Modalitäten der damaligen Vergabe, jedoch wurden all diese Punkte mit den Novellierungen 2008 und 2010 bereits bereinigt“, meinte Casinos-Rechtsvorstand Dietmar Hoscher gegenüber der APA in einer ersten Stellungnahme.

Bei der kommenden Konzessionsvergabe sieht Hoscher offenbar keinen Änderungsbedarf: Der vom EuGH geforderte „angemessene Grad an Öffentlichkeit“ sei im neuen Glücksspielgesetz „ausdrücklich“ festgehalten. „Im Übrigen wurden wesentliche Punkte der Beschwerde, wie die zahlenmäßige und zeitliche Begrenzung der Konzessionen, vom EuGH abgewiesen“, so der Vorstand.

Pilz: „Chance, Gangsterwirtschaft zu bekämpfen“

Anderer Ansicht ist Grünen-Sicherheitssprecher Pilz. Er begrüßte die Entscheidung des EuGH: „Mit dieser Entscheidung muss nun das Glücksspielgesetz völlig neu verfasst werden. Dass eröffnet die Chance, die Gangsterwirtschaft in diesem Bereich endlich zu bekämpfen.“

Konkurrenz ist erfreut

Als „Schlag in das Gesicht der Monopolisten“ bezeichnete bwin-Sprecherin Katharina Riedl auf APA-Anfrage das Urteil. Es sei eine „indirekte Aufforderung an die Politik, das Thema Glücksspiel endlich zeitgemäß, nachhaltig und umfassend zu regulieren“, so der Wiener Konzern, der sich gerade mit der britischen PartyGaming zusammenschließt und selbst kein Interesse an einer Spielbankkonzession hat.

Ähnlich äußerte sich Novomatic: „Die EuGH-Entscheidung ist insofern erfreulich, als in Hinkunft Konzessionen für Spielbanken in einem transparenten Verfahren vergeben werden müssen. Dies hat der österreichische Gesetzgeber zwischenzeitlich aber ohnehin klargestellt“, so das niederösterreichische Unternehmen auf APA-Anfrage. „Wir werden uns im Zuge der Neuvergabe um Konzessionen bemühen“, kündigte Novomatic erneut an. Es gilt als so gut wie sicher, dass die Niederösterreicher eine solche auch bekommen.

Bwin-Konkurrent bet-at-home.com sieht sich in dem Urteil ebenfalls bestätigt und appellierte in einer Aussendung an alle Mitgliedsstaaten, die gesetzlichen Regelungen entsprechend den EU-Vorgaben zu gestalten.

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