Urteil mit Vorbildwirkung
Das Thema gemeinsame Obsorge könnte gesellschaftspolitisches Thema im Herbst werden. Ein Höchstgerichtsurteil in Deutschland stärkt die Rechte eines Vaters für eine gemeinsame Obsorge des Kindes. Der Fall könnte nun auch Vorbildwirkung für Österreich haben.
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Das deutsche Bundesverfassungsgericht stärkte am Dienstag die Rechte unverheirateter Väter. Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können. Das verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte schon Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Sorgerechtsregelung in Deutschland auch gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoße.
Verletzung des Elternrechts des Vaters
Die Richter des ersten Senats gaben der Verfassungsbeschwerde eines Vaters statt, der das Sorgerecht für seinen 1998 geborenen Sohn erstreiten wollte. Zwar ist es nach Ansicht des Gerichts nicht zu beanstanden, dass bei unehelich geborenen Kindern zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht erhalte. Es verletze jedoch das Elternrecht des Vaters, wenn dieser keine Möglichkeit habe, ohne Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen und wenn er das auch nicht durch ein Gericht überprüfen lassen könne.
Mit dieser Regelung „setzt der Gesetzgeber das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise generell hinter das der Mutter zurück, ohne dass das durch die Wahrung des Kindeswohls geboten ist“, heißt es in dem Beschluss. Die Verfassungsrichter ordneten an, dass bis zu einer Neuregelung die Familiengerichte den Eltern die gemeinsame Sorge übertragen sollen, sofern das dem Wohl des Kindes entspricht.
Ähnliche Situation in Österreich
Ähnlich wie in Deutschland haben auch in Österreich derzeit nur verheiratete Eltern automatisch Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder. Bei unehelich geborenen Kindern ist ein Antrag bei Gericht nötig. Nach Scheidungen vereinbaren derzeit rund 50 Prozent der Eltern gemeinsame Obsorge, bei aufrechten (unverheirateten) Beziehungen ist die Quote nach Angaben des Justizministeriums noch geringer.
Zahl der unehelichen Geburten
Im Vorjahr wurden in Österreich exakt 29.988 Kinder unehelich geboren. Das waren fast 40 Prozent der insgesamt 76.344 Geburten.
In Österreich kritisiert der Verein Vaterverbot, dass ledigen Vätern die gemeinsame Obsorge nicht automatisch zugesprochen wird, sondern nur bei Einwilligung der Mutter. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) meinte letzten Herbst zu diesem Thema, dass, sollte es künftig auch in Lebensgemeinschaften automatisch eine gemeinsame Obsorge geben, das „Hand in Hand mit mehr Rechten für die Frauen“ gehen müsse (Anspruch auf Unterhaltszahlungen für die Frau, Anspruch auf Witwenpension und Änderungen im Erbrecht). „Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht für die Väter ohne Absicherung der Frauen wird es nicht geben“, so die Linie der Ministerin.
Bandion-Ortner: Mehr Information über Standes- und Jugendämter
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hatte sich im Juni in Richtung einer gemeinsamen Obsorge, die einen bestimmten Automatismus enthalte, ausgesprochen. Die Regierung will das Modell der „gemeinsamen Obsorge“ gezielt forcieren. Als ersten Schritt schlug sie eine Informationskampagne bei Standesämtern und Jugendämtern vor. Im Parlament fand im Juni eine Enquete zum Thema gemeinsame Obsorge statt.
Aktuell äußerte sie gegenüber der Zeitung „Österreich“ (Mittwoch-Ausgabe), dass „auch uneheliche Kinder ein Recht auf den Vater haben“. Nicht festlegen will sich Bandion-Ortner auf das Ausmaß einer Verpflichtung.
Das Sorgerecht hat in der Regel die Mutter. Die gemeinsame Obsorge beider Elternteile werde kaum in Anspruch genommen, sagte die Justizministerin. Standesämter, Jugendämter und Gerichte sollen die Väter daher künftig verpflichtend über die entsprechenden Möglichkeiten informieren, um Väter stärker in die „elterliche Verantwortung“ zu bringen.
Automatismus bei der Obsorge?
Am Dienstag reagierte zunächst die FPÖ auf das Urteil aus Karlsruhe. Das jüngste Erkenntnis des deutschen Bundesverfassungsgerichtes sei ein Vorbild für Österreich, sagte der freiheitliche Vizeparteichef Norbert Hofer in einer Aussendung. Das deutsche Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass die Regelung, wonach nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhielten, gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters verstoße, so Hofer, der sich ein ähnliches Erkenntnis auch für Österreich wünscht.
Das Ziel der FPÖ sei, wie schon wortgleich in einer Aussendung am 22. Juni gefordert, ein neues modernes kindorientiertes Scheidungsrecht „nach dem Vorbild Deutschlands und Dänemarks“.
In Deutschland ist aber, wie der Karlsruher Spruch zeigt, die Problematik eine ähnliche wie in Österreich. Und in Dänemark sind Obsorgefragen unter der „Foraeldremyndighed“, dem Gesetz zur elterlichen Verantwortung, geregelt. Auch hier gibt es, wenn, einen Automatismus, der zugunsten der Mutter ausfällt. Gemeinsame Obsorge liegt vor, wenn die nicht verheirateten Elternteile die gemeinsame Obsorge beantragt haben.
Zustimmung der Mutter notwendig
In Österreich stelle sich die Situation so dar, dass unverheiratete Paare zwar die Möglichkeit hätten, ein gemeinsames Sorgerecht beim Pflegeschaftsgericht eintragen zu lassen, das aber nur dann funktioniere, wenn auch die Mutter zustimme, so Hofer. „Gibt es diesen Antrag nicht, liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter“, kritisierte Hofer. Das Beispiel der gerne zitierten Vorbilder zeigt freilich: Den Automatismus gibt es auch dort nicht.
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