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Ernüchterndes Ergebnis

Rund eine halbe Million Österreicher ist Schätzungen zufolge gepierct. Tattoos erfreuen sich ähnlicher Beliebtheit unter jungen Leuten. Der Trend zum Körperschmuck ist jedoch nicht ganz ungefährlich: Schwellungen, Infektionen und Allergien können die Folgen eines Eingriffs sein. Deshalb nahm das Verbraucherschutzmagazin „Konsument“ im letzten Jahr 15 Geschäfte unter die Lupe.

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Das Ergebnis war ernüchternd: Nur vier von zehn Tätowierern wurden mit „gut“, nur einer mit „durchschnittlich“ beurteilt. Die übrigen erhielten die Note „weniger zufriedenstellend“, einer sogar „nicht zufriedenstellend“. Noch schlechter die Wertung der getesteten Piercer: Lediglich ein „Sehr gut“, ein „Gut“ und zwei „Durchschnittlich“ wurden vergeben. Der Rest war „weniger“ oder „nicht zufriedenstellend“.

Getestet wurden 15 Betreiber. Fünf von ihnen sind Piercing- und Tattoostudio zugleich und wurden somit doppelt bewertet. Hauptaugenmerk lag auf der Kundenbetreuung. Die Feststellung des Alters, Hinweise auf mögliche Komplikationen und Informationen zur Nachbehandlung waren einige der Kriterien. Überprüft wurden ausschließlich im Bundesgesetz verankerte Bestimmungen.

Einverständnis der Eltern bei Minderjährigen

Ein 15-jähriges Mädchen, mit dem Wunsch, sich ein Nabelpiercing stechen zu lassen, und ein 25-Jähriger, der eine Tätowierung am Knöchel wollte, standen als Testpersonen zur Verfügung. Dauert die Wundheilung wie beim gewünschten Eingriff bei 14- bis 18-Jährigen länger als 24 Tage, so muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden, so die Bestimmung.

Dass das nicht immer die Realität ist, zeigte die Untersuchung: Die 15-Jährige wurde nur dreimal nach ihrem Alter gefragt. In zwei Fällen wurden auch ein Ausweis und eine Ausweiskopie der Eltern verlangt. Laut Bärbel Klepp, Gesundheitsexpertin des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), ist das der größte Kritikpunkt. Der 25-Jährige wurde teilweise nicht ausreichend über mögliche Folgeerscheinungen, Allergien und die Schwierigkeiten bei der späteren Entfernung aufgeklärt. Insgesamt wurden im Hinblick auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen zwölf der 15 Studios mit „sehr gut“ bzw. „gut“ beurteilt.

Konsumenten sollten besonders auf einen vorhandenen Gewerbeschein achten. Unternehmen, die im Branchenbuch zu finden sind, müssen nicht zwingend auch eine entsprechende Bewilligung besitzen. Diese Studios arbeiten illegal. Weiters ist auf die Einhaltung von hygienischen Mindeststandards wie das Wechseln von Einmalhandschuhen und ausführliche Beratungsgespräche zu achten.

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