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Zwölfstundentag ab 1. September möglich

Die neue Arbeitszeitregelung sieht eine Ausweitung der Höchstarbeitszeiten auf zwölf Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche vor - laut der Regierung allerdings nicht gegen den Willen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Experten zweifeln.

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„Es herrscht ein hoher Grad an Rechtsunsicherheit“, sagte Arbeiterkammer-Experte Christian Dunst am Dienstag zur APA. Aus der Sicht von Dunst ist unklar, wie das im Gesetz verankerte Ablehnungsrecht der elften und zwölften Arbeitsstunde in der Praxis aussieht und ob bei Gleitzeit die Überstundenzuschläge tatsächlich nicht wegfallen, wie von der Regierung beteuert.

Was das neue Arbeitszeitgesetz, das am 1. September startet, für das einzelne Unternehmen bedeutet, sei höchst unterschiedlich, weil die Kollektivverträge und etwaige Gleitzeitvereinbarung weiter gelten, erklärte Dunst. „Wir werden genau darauf schauen, dass alle Regeln eingehalten werden.“

Unterschiedliche rechtliche Standpunkte

So gibt es Gleitzeitvereinbarungen, die die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden begrenzen. Offen ist, ob und unter welchen Umständen diese weiter gelten, wenn das Gesetz nun zwölf Stunden erlaubt. Rolf Gleißner, Arbeitsrechtsexperte in der Wirtschaftskammer, bestätigte, dass es bei den Gleitzeitformulierungen in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen unterschiedliche rechtliche Standpunkte gibt.

Gleitzeitregelung

Gleitzeit bedeutet, dass Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten Rahmens Beginn und Ende der Arbeitszeit selbst festlegen können. Sie erhalten mehr Spielraum, an einzelnen Tagen länger zu arbeiten und Gutstunden aufzubauen. Bei angeordneten Überstunden wird auch bei Gleitzeit ein Zuschlag fällig.

Für Fragen der Unternehmerinnen und Unternehmer hat die Wirtschaftskammer eine Gratishotline zur neuen, flexiblen Arbeitszeit eingerichtet. Wie viele Unternehmen die neuen Möglichkeiten der Arbeitszeitausweitung bereits im September ausschöpfen werden, sei unmöglich einzuschätzen, hieß es sowohl von Arbeiter- als auch Wirtschaftskammer.

Normalarbeitszeit soll bleiben

Die ÖVP-FPÖ-Regierung hatte im Juli beschlossen, die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten von zehn auf zwölf Stunden täglich und von 50 auf 60 Stunden wöchentlich zu erhöhen. Die Anordnung eines Zwölfstundenarbeitstags wird somit stark erleichtert.

Ein drohender wirtschaftlicher Nachteil muss nicht mehr nachgewiesen werden, sondern lediglich ein „erhöhter Arbeitsbedarf“. Auch der Betriebsrat muss der Möglichkeit eines Zwölfstundentags nicht zustimmen. Bei „vorübergehend auftretendem besonderem Arbeitsbedarf“ sind zudem Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe an vier Tagen im Jahr pro Arbeitnehmer vorgesehen. Dafür braucht es aber eine Betriebsvereinbarung - also die Zustimmung des Betriebsrats.

Grafik zur Arbeitszeit

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

Bei dem von der Regierung als „Arbeitszeitflexibilisierung“ bezeichneten Gesetz gelten aber zwei Bedingungen: Pro Woche sind maximal 20 Überstunden zulässig und in einem Zeitraum von 17 Wochen darf die durchschnittliche Arbeitszeit 48 Wochenstunden nicht überschreiten. Das ist eine EU-Vorgabe.

Die „Normalarbeitszeit“ bleibt zudem bei acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche. Wird darüber hinaus gearbeitet, fallen Überstunden an. Die werden weiterhin mit 50 Prozent Zuschlag am Monatsende ausgezahlt oder als Zeitausgleich konsumiert. Auswirkungen könnten die verlängerten Maximalarbeitszeiten laut Arbeiterkammer aber auf Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit All-in-Verträgen haben.

„Ohne Angaben von Gründen“ kündbar

Ursprünglich hätte die „Arbeitszeitflexibilisierung“ erst mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten sollen. Doch „um Klarheit und Sicherheit zu schaffen“, wurde der Termin auf September vorgelegt. „Die Wirklichkeit wird dann die Wahrheit zeigen, nämlich dass sich für die Masse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nichts ändert. Wenn Arbeitnehmer wollen, können Sie mehr arbeiten und bei vollen Zuschlägen mehr Geld verdienen oder mehr Freizeitblöcke in Anspruch nehmen“, hieß es in einer Stellungnahme von ÖVP und FPÖ Anfang Juli.

Die Freiwilligkeit soll auch laut Arbeitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) sichergestellt werden: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollen nicht gegen ihren Willen zu längeren Arbeitstagen oder -wochen herangezogen werden können. Dazu heißt es im Gesetz: „Es steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei, Überstunden nach § 7 und § 8 Abs. 1 und 2 ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn durch diese Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird.“

Grafik zu Arbeitszeiten

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/Agenda Austria/Eurofound

Sie dürften deswegen nicht benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deswegen gekündigt, könnten sie die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Gericht anfechten." Allerdings: In Österreich besteht kein genereller Kündigungsschutz - wer angeordnete Überstunden mehrfach ablehnt, könnte theoretisch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Aktionen gegen Arbeitszeiterhöhung

Der Beschluss des neuen Arbeitszeitgesetzes rief heftige Kritik sowohl vonseiten der Opposition als auch seitens der Arbeitnehmervertreter hervor. Von der „massivsten Verschlechterung seit drei Jahrzehnten“ sprach etwa SPÖ-Chef Christian Kern. Der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) und SPÖ-Abgeordnete Wolfgang Katzian drohte indirekt mit Arbeitskampf. Widerstand kam aber auch aus der Bevölkerung: An einer vom ÖGB organisierten Demonstration gegen den Beschluss nahmen in Wien Anfang Juli rund 100.000 Menschen teil.

Demonstration des ÖGB gegen 12-Stunden-Arbeitstag

APA/Hans Punz

Demos gab es bereits im Sommer, weitere Proteste sind angekündigt

Das neue Arbeitszeitgesetz enthalte „keine einzige Verbesserung für die Arbeitnehmer“ und sei schlichtweg ein Eigentor der Regierung, so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Die SPÖ will daher weiter gezielt Aktionen dagegen setzen, unter anderem sind für Herbst eine Aufklärungskampagne und eine Betroffenenhotline geplant. Die Hotline soll den Menschen Auskunft über ihre Möglichkeiten und Rechte geben und insbesondere jenen zur Verfügung stehen, die „durch das Gesetz unter die Räder kommen“.

Außerdem wird im September mit dem ÖGB eine Konferenz der Kollektivvertragsverhandler stattfinden, bei der man eine gemeinsame Strategie festlegen will. „Was man den Arbeitnehmern bereits weggenommen hat, versuchen wir bei den Kollektivvertragsverhandlungen wieder reinzubringen“, so Muchitsch. Die SPÖ fordert unter anderem eine klare Regelung der Freizeit, die leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche und einen Rechtsanspruch auf die Viertagewoche.

Ein Volksbegehren ist laut Muchitsch noch nicht vom Tisch. Dieses solle aber nicht von der SPÖ, sondern überparteilich getragen werden. „Nur dann macht es Sinn. Es haben sich schon viele Organisationen gemeldet, die Kritik geäußert haben. Nun gilt es, diese Kräfte zu bündeln“, betont der Sozialsprecher.

Grafik zum Arbeitswunsch

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/AK/SORA

Beschäftigte wollen Reduktion der Arbeitszeit

Auch laut dem Arbeitsklima-Index wollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Zwölfstundenarbeitstag. „Was die Regierung macht, erfüllt die Wünsche der Industrie und schadet den Beschäftigten“, sagte AK-Präsident Johann Kalliauer. Heftige Kritik übt er am zunehmenden „Überstunden-Klau“: Unbezahlte Überstunden kosteten die Beschäftigten in Österreich rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Etwa jede fünfte Stunde sei zudem unbezahlt. Umgerechnet betrage allein das Volumen der unbezahlten Überstunden rund 26.000 Vollzeitstellen, so Kalliauer.

Bereits jetzt müssten laut Statistik Austria mehr als zwei Drittel der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Überstunden machen. Das wirke sich negativ auf die Arbeits- und Lebenszufriedenheit, aber auch auf die Gesundheit aus, so der Bericht. Drei Viertel aller Beschäftigten, die zumindest 40 Stunden pro Woche arbeiten, wollen die Arbeitszeit reduzieren.

„Es sollte auch den Unternehmen ein Anliegen sein, dass ihre Beschäftigten weniger arbeiten. Denn: Je länger die Menschen arbeiten, desto geringer ist ihre Produktivität“, erklärte der AK-Präsident. Überlange Arbeitszeiten und Überstunden würden zudem zu einem höheren Risiko für Schlaganfälle und Herzerkrankungen sowie zu körperlicher Erschöpfung, Schlafstörungen oder Rückenschmerzen führen.

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