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Illegale Beschaffung vermutet

Aus Angst um seine Reputation will das deutsche Pharmaunternehmen Fresenius Kabi den Einsatz zweier seiner Mittel bei einer für Mitte August geplanten Hinrichtung im US-Bundesstaat Nebraska gerichtlich verbieten lassen. Andere Pharmafirmen haben sich bereits erfolgreich gegen die Verwendung ihrer Mittel gewehrt.

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Exekutiert werden soll der 1979 wegen Mordes an zwei Taxifahrern verurteilte Carey Dean Moore, der nicht gegen seine Hinrichtung vorgeht. Es ist der erste Einsatz einer Giftpritze bei einer Hinrichtung in Nebraska, und es soll dabei eine bisher unerprobte Kombination von insgesamt vier Mitteln zum Einsatz kommen: Das Beruhigungsmittel Diazepam (Valium), das Betäubungsmittel Fentanylcitrat, das Mittel Cisatracurium zur Muskelentspannung, um die Atmung zu stoppen, sowie Kaliumchlorid, das den Herzschlag beendet.

Keine Haltung zur Todesstrafe an sich

Fresenius Kabi geht davon aus, dass letztere zwei Substanzen aus seiner Herstellung stammen. Die Firma sei der einzige Hersteller, der Kaliumchlorid in einer bestimmten Ampullengröße anbiete, heißt es in der Klagsschrift gegen Nebraska und den dortigen Leiter der Strafvollzugsbehörde, die Dienstagabend (Ortszeit) eingereicht wurde. Das Unternehmen will erreichen, dass das Gericht die Verwendung der Substanzen vorübergehend oder endgültig untersagt.

In einer Mitteilung vom Mittwoch hieß es, dass das Unternehmen keine Position zum Thema Todesstrafe einnehme, es lehne aber die Nutzung seiner Produkte zu diesem Zweck ab. Fresenius Kabi wolle „grundsätzlich nicht“, dass seine Arzneimittel „außerhalb ihrer Bestimmung verwendet werden“, sagte ein deutscher Konzernsprecher der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag. Um das zu gewährleisten, gebe es im Unternehmen und für den Vertrieb entsprechende Restriktionen.

Warnung vor unsachgemäßer Lagerung

Laut Fresenius Kabi können die Substanzen nur unter Verstoß geltender Vertriebsverträge und damit illegal an die Vollzugsbehörde gelangt sein. Man würde die Mittel nur über autorisierte Großhändler verkaufen, die einen Vertrag unterzeichnen, in dem sie garantieren, dass sie die Mittel nicht für Hinrichtungen verkaufen, so der Hersteller in der Klagsschrift.

Sollten die Mittel illegal beschafft worden sein, könne es sein, dass sie nicht korrekt gekühlt wurden und dadurch verändert sein, führte ein Sprecher des Unternehmens zudem aus. Nebraska hat bisher nicht erklärt, aus welchen Quellen die Mittel stammen. Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft sagte, dass sie legal beschafft worden seien. Die letzte Hinrichtung in Nebraska im Jahr 1997 wurde vom Höchstgericht für verfassungswidrig erklärt.

Bürgerrechtler begrüßen Klage

Hinrichtungsgegner wie die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) begrüßten die Klage. Nebraska werde so gezwungen offenzulegen, woher die Mittel kommen. ACLU kritisierte zudem, dass der US-Bundesstaat die Hinrichtung „im Geheimen“ durchführen wollte und dabei eine noch nicht gesteste Medikamentenkombination einsetzen wollte, die unnötige Schmerzen verursachen und so die Exekution „verpfuschen“ könnte.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Fresenius Kabi gegen die Verwendung seiner Mittel in Nebraska wehrt. Im Zuge einer internen Revision habe das Unternehmen entdeckt, dass 2015 durch den Fehler eines Händlers eine Einheit Kaliumchlorid an die Strafvollzugsbehörden Nebraskas ausgeliefert wurde, so ein Firmensprecher. Der Hersteller habe das Mittel zurückgefordert, die US-Behörde habe aber nicht darauf reagiert. Das Mittel ist 2017 abgelaufen. Auch in Arkansas wollte der Hersteller die Verwendung von Kaliumchlorid stoppen.

Pharmafirmen gegen Giftspritzen

Schon bisher haben sich Pharmafirmen erfolgreich gegen die Verwendung ihrer Mittel bei Hinrichtungen gewehrt. Die USA haben mittlerweile Probleme bei der Beschaffung der für die Giftinjektionen verwendeten Mittel. Der Hersteller Alvogen reichte zuletzt in Nevada eine ähnliche Klage für eines seiner Produkte ein, daraufhin wurde im Juli eine geplante Hinrichtung im letzten Moment gestoppt. Auch Johnson & Johnson (J&J) wollte die Verwendung seiner Mittel bei einer Hinrichtung in Florida verhindern.

Es gibt auch kritische Stimmen zur Gebarung der Pharmafirmen: Kent Scheidegger von der Criminal Justice Legal Foundation, die sich unter anderem für kürzere Gerichtsverfahren und mehr Rechte für Angeklagte einsetzt, warf 2017 den Pharmaunternehmen gegenüber der „Financial Times“ vor, sich ausschließlich um ihr Image zu kümmern. Vor dem Aufflammen einer öffentlichen Debatte hätten die betroffenen Konzerne lange kein Problem damit gehabt, mit ihren Mitteln die Todesstrafe zu unterstützen.

Zustimmung zur Todesstrafe gesunken

In einer Gallup-Umfrage Ende Oktober war die Zustimmung zur Todesstrafe in den USA auf den niedrigsten Stand seit 45 Jahren gefallen. Der Rückgang bei Hinrichtungen per Todesspritze in den letzten Jahren wird Beobachtern zufolge unterdessen mit dem Ausbleiben der dafür notwendigen Mittel begründet. Für heftige Kontroversen sorgen zudem der Einsatz neuer Giftcocktails und in diesem Zusammenhang Berichte über unter großen Qualen vollzogene Hinrichtungen.

Im US-Bundesstaat Ohio führte das Anfang 2014 zum Aussetzen sämtlicher Hinrichtungen - erst im Juli wurde in Ohio wieder ein tödlicher Giftcocktail injiziert. Beschwerden gegen den verwendeten Giftmix wurden zuvor von einem Berufungsgericht zurückgewiesen: Dem Urteilsspruch zufolge garantiere die Verfassung kein Recht auf „eine Hinrichtung ohne Schmerzen“.

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