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Zugangsbeschränkungen ausgeweitet

Das Universitätsbudget wird künftig nach neuen Regeln verteilt. Die Richtlinien sind in der Universitätsfinanzierungsverordnung enthalten, die ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann am Mittwoch erlassen hat. Dabei gilt etwa: Je mehr prüfungsaktive Studierende eine Uni hat, desto höher der Anteil am Budgetkuchen. Aber nicht jedes Fach bringt gleich viel Geld.

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Rund elf Milliarden Euro bekommen die Unis in den Jahren 2019 bis 2021. Die Erhöhung des Universitätsbudget wurde noch im vergangenen Sommer beschlossen. Wie das Geld konkret verteilt wird, regelt die nun erlassene Verordnung. Insgesamt sollen die Unis künftig über drei Säulen finanziert werden: Lehre, Forschung und Infrastruktur/strategische Entwicklung.

Kernelement ist dabei die Finanzierung der Lehre: Die Unis erhalten den Großteil der Mittel dafür über die Zahl ihrer prüfungsaktiven Studierenden. Als prüfungsaktiv betrieben gilt dabei ein Studium, wenn im Studienjahr Prüfungen im Ausmaß von mindestens acht Semesterstunden oder 16 ECTS abgelegt wurden. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird.

Am wenigsten für „Buchwissenschaften“

Allerdings sind nicht alle prüfungsaktiven Studierenden gleich viel wert: Je nach Zugehörigkeit zu einer von sieben Fächergruppen sind die einzelnen Studienrichtungen unterschiedlich dotiert. So ist es in der Novelle des Universitätsgesetzes vorgesehen, die heuer im Frühjahr den Nationalrat passierte. Ausgearbeitet wurde sie freilich noch unter der vorherigen Regierung, sprich unter Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner bzw. seinem Nachfolger Harald Mahrer (beide ÖVP).

Am wenigsten gibt es für sämtliche „Buchwissenschaften“ (z. B. Jus, Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften). Gruppe zwei umfasst die weniger betreuungsintensiven Fächer aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) sowie sozial- und geisteswissenschaftliche Studien mit höherem Betreuungsbedarf.

Schon mehr Geld gibt es für die betreuungsintensiven MINT-Fächer. Gruppe vier sind die Human- und Zahnmedizin, Gruppe fünf die Veterinärmedizin und Gruppe sechs Studien aus dem Bereich der bildenden Kunst. Am meisten Geld bringen Studierende aus dem Bereich der Musik und darstellenden Kunst (Gruppe sieben).

Mittel für Infrastruktur „nach Bedarf“

Damit soll dem personellen Aufwand in den einzelnen Fächern Rechnung getragen werden. Kommen auf einen Lehrenden oder eine Lehrende viele Studierende, „kosten“ diese dementsprechend weniger als in Fächern, wo ein hoher Betreuungsschlüssel nötig ist, so die Rechnung. Extrageld gibt es außerdem für die Zahl der Studienabschlüsse sowie besonders schnell studierende Personen.

Im Bereich Forschung werden die Mittel vor allem nach der Zahl des Personals vergeben, wobei ebenfalls nach Fächergruppen gewichtet wird. Weitere Indikatoren sind die Erlöse aus F&E-Projekten sowie die Zahl der Doktoratsstudierenden mit Beschäftigungsverhältnis zur Uni. Die Aufteilung der Budgetsäule Infrastruktur und strategische Entwicklung erfolgt dagegen „nach Bedarf“.

Beschränkungen und Hürden

Mit der Finanzierungsverordnung wird die Anfang des Jahres im Nationalrat beschlossene Regelung zur Studienplatzfinanzierung konkretisiert. Gleichzeitig wurden damals auch neue Zugangsbeschränkungen für Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen beschlossen sowie den Unis Zugangshürden für nur lokal überlaufene Studienrichtungen erlaubt.

Darüber hinaus können die Unis als Voraussetzung für die Zulassung zu jedem Bachelor- oder Diplomstudium das Durchlaufen eines „Eignungsfeedbacks“ vorsehen - etwa durch ein Motivationsschreiben oder ein Online-Assessment. Dieses darf zwar bewertet werden, für die Zulassung ist das Ergebnis aber nicht entscheidend.

Faßmann sieht „Paradigmenwechsel“

Die nun vorliegende Verordnung sei „das Ergebnis eines zehnjährigen Diskussionsprozesses. Es handelt sich um einen ‚Paradigmenwechsel‘ in Richtung kapazitätsorientierter Studienplatzfinanzierung“, so Faßmann am Donnerstag in einer Aussendung. Dadurch werde eine „bessere Steuerung“ und „faire Verteilung der finanziellen Ressourcen“ möglich.

Man wolle jedenfalls „nicht weniger, sondern mehr aktive Studierende und sie sollen auch faire Chancen haben, in der Zeit fertig zu werden“, so der Minister, der auch eine „bessere Verteilung der Studierenden auf die Vielfalt der angebotenen Studien“ erreichen möchte.

Unis zufrieden

Die kommende Umstellung sichere den Unis „nicht nur ein deutlich höheres Budget“, sie schaffe überdies „neue Rahmenbedingungen, um Betreuungsrelationen zu verbessern und in Forschung, insbesondere im MINT-Bereich, zu investieren“, so der Rektor der Universität Wien, Heinz Engl, gegenüber der APA.

So plane man etwa die Einrichtung von rund 50 neuen Professuren. Auch die Rektorin der Technischen Universität (TU) Wien, Sabine Seidler, sieht in der Verordnung einen „wichtigen ersten Schritt“. Es brauche aber weitere Maßnahmen, um „die vollständige Umsetzung der kapazitätsorientierten Studienplatzfinanzierung weiter voranzutreiben.“

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