Stichprobenartige Prüfung
Der Rechnungshof (RH) hat sich mit dem Thema „Qualitätssicherung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte“ befasst und vermisst in einem aktuellen Bericht dazu einheitliche Kriterien. Bisher hätten Patienten keine Möglichkeit, sich anhand objektiver Standards über die Behandlungsqualität zu informieren.
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Der RH empfiehlt die Entwicklung von Qualitätsstandards mit verpflichtenden Vorgaben bis Ende 2021. Erst Ende Juni hatten die Patientenanwälte ihre seit Langem erhobene Kritik an der Qualitätssicherung in den Arztpraxen erneut bekräftigt. Mit Verweis auf eine Studie des Instituts für höhere Studien (IHS) forderten sie Reformen von Ressortchefin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Verbesserungsbedarf bestätigte auch der am Freitag veröffentlichte RH-Bericht.
Durchgeführt wird die Qualitätssicherung in Österreich bisher von der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed), einem Tochterunternehmen der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Dass sich die Ärzte damit gewissermaßen selbst kontrollieren, wurde bereits wiederholt bemängelt.
Zwei Blickwinkel auf Mängel
Laut RH funktioniert die Qualitätssicherung in der Praxis so: Nach einer Bewertung der Qualität ihrer Ordinationen durch die Ärzte selbst folgt eine Validitätsprüfung. Diese stichprobenartigen Ordinationsbesuche zeigten erhebliche Unterschiede auf, heißt es. Bei der Selbstevaluierung gaben 97 Prozent der Ärzte an, dass in ihrer Ordination kein Mangel vorliegt. Die Überprüfung der ÖQMed stellte aber bei rund 18 Prozent der Ordinationen zumindest einen Mangel fest.
RH-Kritik an fehlender Kontrolle
Der Rechnungshof kritisiert die Qualitätssicherung in den österreichischen Arztpraxen. Es gebe zu wenig Kontrollen und keine einheitlichen Qualitätsstandards.
Die Wahrscheinlichkeit eines Ordinationsbesuchs aus Sicht der einzelnen Ärzte war bei einer Stichprobengröße von sieben Prozent gering, weshalb der RH dieses System für verbesserungswürdig hält. Das Ministerium erklärte in seiner Stellungnahme, dass es aufgrund der Qualitätsverordnung 2018 nun die Möglichkeit gibt, die Stichprobengröße für einen bestimmten Evaluierungszyklus zu erhöhen.
„Gängiges Tool“ Selbstevaluierung
Artur Wechselberger, in der ÖÄK für Qualitätskontrolle zuständig, hält die Prüffrequenz für ausreichend. Er gab am Freitag gegenüber dem ORF-Radio auch zu bedenken, dass die Prüfungen auch organisier- und finanzierbar sein sowie auch akzeptiert werden müssen. Neun oder zehn Prozent wären auch finanzierbar, es sei aber fraglich, ob das ein Mehr an Ergebnis bringe, so Wechselberger. Die Ärzte wehrten sich auch nicht gegen eine Darstellung der Ergebnisqualität, das sei aber generell schwierig, so Wechselberger. Das Instrument der Selbstevaluierung durch die Ärzte verteidigte er als „gängiges Tool“.
Laut RH-Bericht führten die Anzeigen durch die ÖQMed zu 46 Disziplinarverfahren, wobei es in 24 Fällen Freisprüche oder Einstellungen gab. In 21 Fällen verhängte die ÖÄK Disziplinarstrafen in Form schriftlicher Verweise oder Geldstrafen von durchschnittlich knapp 3.000 Euro sowie in einem Fall sogar in Form einer befristeten Untersagung der Berufsausübung. Ein Urteil war noch ausständig.
Wie nahe steht Prüfinstanz den Ärzten?
Qualitätsberichte seien von zentraler Bedeutung, hält der RH fest. Das Gesundheitsministerium erfüllte diese seit 2005 bestehende Verpflichtung zur Erlassung diesbezüglicher Vorgaben aber nicht. Zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Gesundheitsqualitätsgesetzes gebe es für Patienten der niedergelassenen Ärzte damit keine Möglichkeit, sich anhand vergleichbarer und bundesweit einheitlicher Kriterien über die Behandlungsqualität zu informieren. Laut einer neuen Vereinbarung sollten künftig Qualitätsinformationen verständlich auf einer neutralen Plattform des Ministeriums angeboten werden.
Die Kritik, dass die Prüfinstanz ÖQMed zu eng mit der Ärztekammer verknüpft sei, ließ Wechselberger im Ö1-„Mittagsjournal“ so nicht gelten, räumte aber Verbesserungsmöglichkeiten in puncto Transparenz ein - Audio dazu in oe1.ORF.at. Die zuständige Gesundheitsministerin Hartinger-Klein ließ am Freitag wissen, dass das Thema Qualität in der Gesundheitsversorgung für sie zentral sei und etwaige Mängel schnellstmöglich behoben werden müssten. Aktuell würden alle verfügbaren Studien zum Thema Qualitätssicherung in Arztpraxen evaluiert, hieß es aus ihrem Büro. Im Anschluss daran sollen konkrete Maßnahmen zur Optimierung der Qualitätssicherung erarbeitet werden.
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