Auch andere Staaten warten
Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird das EU-Freihandelsabkommen CETA mit Kanada vorerst nicht unterschreiben - er wartet auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wie das auch andere Staaten machen. Entscheidend für das Zuwarten sind die Zweifel, ob die geplanten Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen, teilte die Präsidentschaftskanzlei am Mittwoch schriftlich mit.
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„Ich habe den Staatsvertrag zu CETA, wie es meiner Aufgabe als Staatsoberhaupt entspricht, ausführlich und gewissenhaft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit einem Vorbehalt positiv ausgefallen. Es gibt Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen. Sollte der EuGH entscheiden, dass CETA mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen“, so der Bundespräsident.
EuGH-Urteil könnte Ratifizierung nichtig machen
Hintergrund dazu: Beim EuGH ist derzeit ein von Belgien initiiertes Verfahren anhängig, das die im Handelsabkommen CETA enthaltenen Schiedsgerichte auf ihre Konformität mit dem EU-Recht prüft. Falls der EuGH negativ entscheide, dann bedeute das, dass alle entsprechenden Ratifizierungsschritte der Mitgliedsstaaten nichtig seien und das Abkommen neu verhandelt werden müsse, so die Präsidentschaftskanzlei.
Van der Bellen unterschreibt CETA vorerst nicht
Van der Bellen will den CETA-Handelsvertrag zwischen der EU und Kanada vorerst nicht unterschreiben. Er hat wegen der im Vertrag verankerten Schiedsgerichte für Investoren einen Vorbehalt.
Das Büro des Bundespräsidenten verweist dabei auf den Ministerratsvortrag von Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) vom 14. Mai 2018. Dort heißt es wörtlich: „Der Abschluss des Abkommens seitens der Europäischen Union wird nach Ergehen eines positiven Gutachtens oder, im Falle der Feststellung von Unvereinbarkeiten mit dem Unionsrecht, nach allfälligen Nachverhandlungen erfolgen.“
Verweis auf Adamovich-Gutachten
Die Präsidentschaftskanzlei verweist auch auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Ludwig Adamovich, der als Berater des Bundespräsidenten tätig ist. Der Jurist sieht darin keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Absicht des Bundespräsidenten.
Im konkreten Fall gehe es nicht darum, dass der Bundespräsident die Ratifikation überhaupt verweigern wolle, sondern dass er vielmehr das von Belgien beantragte Gutachten des EuGH abwarten und bei positiver Beurteilung das Abkommen ratifizieren wolle, so der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) in dem Gutachten.
Laut Adamovich hat der Bundespräsident aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung vom 16. Mai 2018 die Wahl, die Ratifikation vorzunehmen oder zu verweigern. „Der Bundespräsident will aber das Gutachten des Europäischen Gerichtshofes abwarten. Im Falle eines positiven Urteils wird er die Ratifikation vornehmen; im Fall eines negativen Gutachtens muss der Vertrag neu verhandelt werden.“
„Entscheidung nicht leicht gemacht“
Van der Bellen hielt in der Aussendung fest, dass er sich „die Entscheidung nicht leicht gemacht“ habe. „Einerseits sind die Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates zu respektieren, andererseits ist die Prüfung und darauffolgende Entscheidung des EuGH zu achten“, so der Bundespräsident.
Ein mögliches vollständiges Inkrafttreten von CETA sieht Van der Bellen durch seine Entscheidung aber nicht verzögert. Andere Mitgliedsstaaten wie Deutschland und die Niederlande hätten ebenfalls angekündigt, den Ratifizierungsprozess erst nach dem EuGH-Urteil abschließen zu wollen, so das Staatsoberhaupt.
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