Einbürgerungen werden teurer
Die Gebühren für die Beantragung und Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft werden mit 1. Juli von 976,80 Euro auf 1.115,30 Euro erhöht. Laut Finanzministerium betrifft das dann in etwa 9.200 Personen. „Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut“, begründete Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) die Maßnahme. Kompensiert würden damit die Kosten, die durch die Erhöhung der Mindestaufenthaltsdauer von sechs auf zehn Jahre entstehen.
Eine weitere Erhöhung betrifft Einreise- und Aufenthaltstitel, wie etwa Visagebühren. Für ein längerfristiges Visum fallen beispielsweise nunmehr 150 Euro für den Antrag an. Bisher waren 100 Euro fällig.
Bundesgebühren bleiben ansonsten gleich
Ansonsten werden die Bundesgebühren in diesem Jahr nicht generell erhöht. Leistungen wie etwa Führerschein, Reisepass sowie Eingaben und Verfahren bei Behörden bleiben mit 1. Juli auf dem Niveau des Jahres 2010. Laut Finanzministerium erspart diese Gebührenbremse den Österreicherinnen und Österreichern jährlich Kosten in der Höhe von 40 Mio. Euro. Bei Staatsbürgerschaften und Aufenthaltstitel steigen die Abgaben.
„Die Steuer- und Abgabenlast in diesem Land ist zu hoch“, begründete Löger die Maßnahme, die bereits zum siebenten Mal erfolgt. Die Abgabenquote solle damit in Richtung 40 Prozent gesenkt werden. Die erste Etappe gehe man ab 1. Juli mit der Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung an. Laut Regierung profitieren davon in erster Linie kleine Einkommen. Bis zu 900.000 Personen zahlen im Schnitt 311 Euro im Jahr weniger an Beiträgen.