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„Ohne Angaben von Gründen“

Die Regierungsfraktionen haben am Donnerstag eine „Präzisierung“ zur Erleichterung des zwölfstündigen Arbeitstages angekündigt. Per Abänderungsantrag soll eine „Freiwilligkeitsgarantie“ ins Gesetz geschrieben werden, so die Klubobmänner von ÖVP und FPÖ auf einer Pressekonferenz.

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Damit werde klargestellt, dass die elfte und zwölfte Arbeitsstunde nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin geleistet werden kann. „Wir geben eine Freiwilligkeitsgarantie ab“, sagte ÖVP-Klubchef August Wöginger bei dem gemeinsamen Auftritt mit FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz.

Ziel sei es, „bewusste Fehlinterpretationen“ zu verhindern, dazu hätten Experten der beiden Parlamentsklubs und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialministeriums sowie Arbeitsrechtsexperten „Klarstellungen und Präzisierungen vorgenommen“. Aus Sicht von Rosenkranz haben damit Arbeitnehmende „das ausschließliche Wahlrecht“, und dieses sei auch flexibel - also wieder änderbar.

Für ÖVP und FPÖ Zwang ausgeschlossen

Der Abänderungsantrag zum bereits eingebrachten Initiativantrag werde kommende Woche in den Nationalrat eingebracht. Am Freitag, vor der von der SPÖ beantragten Sondersitzung, werde der geänderte Gesetzestext allen Fraktionen vorgelegt.

Durch die „Präzisierung“ werde klargestellt, dass niemand gezwungen werden kann, länger arbeiten zu müssen, so Wöginger. Es werde damit im Gesetz verankert, dass jeder Arbeitnehmer - „frei und ohne Angaben von Gründen“ entscheiden kann, ob er eine elfte oder zwölfte Stunde arbeiten will oder nicht. Auch werde klargemacht, dass der Arbeitnehmer selbst entscheiden kann, wie er letztlich zur Abgeltung kommt - entweder über mehr Geld oder mehr Freizeit.

Darüber hinaus betonten Wöginger und Rosenkranz, dass angeordnete Überstunden wie bisher zuschlagspflichtig bleiben. Zur bereits geäußerten Sorge der Arbeitnehmervertretung, dass Überstundenzuschläge reduziert werden könnten, sagte Rosenkranz: „Das stimmt schlicht und ergreifend nicht.“ Beide betonten erneut, die neue Regelung bringe für Arbeitgeber wie Arbeitnehmerinnen und -nehmer Vorteile. Besonders strichen sie die Möglichkeit etwa für pendelnde Arbeitnehmende hervor, selbst eine Viertagewoche zu gestalten.

Wöginger und Rosenkranz kündigen „Präzisierungen“ an

Die Kluchefs von ÖVP und FPÖ, August Wöginger und Walter Rosenkranz, kündigen „Präzisierungen“ beim neuen Arbeitszeitgesetz an.

Warnung vor Kündigungen „Panikmache“

Nach Befürchtungen befragt, dass Arbeitnehmer, die öfter einen Zwölfstundentag ablehnen, eine Kündigung riskieren könnten, sagte Wöginger, man könne nicht mehr tun, als klar ins Gesetz zu schreiben, dass man ohne Angabe von Gründen die Mehrarbeit ablehnen kann. Er sprach auch davon, dass ein „Diskriminierungsverbot“ im Gesetz verankert werde, ohne genauer auszuführen, was damit gemeint ist. Rosenkranz sagte dazu, er würde Sorgen, dass es durch das Gesetz eine zusätzliche Motivation für Kündigungen geben könnte, „in den Bereich der Panikmache“. Auch betonten beide Klubchefs erneut, dass in bestehende Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen nicht eingegriffen werde - und die gesetzliche Normalarbeitszeit nicht verändert werde.

Koalition sieht „Win-Win-Situation“

Für die angekündigte Demonstration des ÖGB gegen die Ausweitung der Höchstarbeitszeit am Samstag zeigte Wöginger wenig Verständnis: „Mir fehlen die Argumente, warum die noch demonstrieren.“ Es sei ein „gutes Paket“, das eine „Win-Win-Situation“ für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bringen werde, sagte er erneut. Gefragt, was bei einem allfälligen großen Streik passieren würde, sagte Rosenkranz: „Herr (SPÖ-Vorsitzender Christian, Anm.) Kern hat selbst gesagt, er möchte keine Streiks haben, daran werden wir ihn auch erinnern müssen.“ Er wolle aber niemanden in seinen Rechten einschränken, „wenn sie auch nur parteipolitischer Taktik folgen“.

Rosenkranz betonte einmal mehr, dass die Arbeitszeitflexibilisierung bereits in den Programmen früherer SPÖ-ÖVP-Regierungen gestanden sei. Man schaffe damit einen gesetzlichen Mindestrahmen. Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen würden dadurch nicht ausgehebelt, weitergehende Vereinbarungen könnten auf Sozialpartner- oder Betriebsratsebene getroffen werden.

Keine Begutachtung: Unverständnis für Kritik

Kritik, die Koalition habe die bei Regierungsvorlagen übliche sechswöchige Begutachtungsfrist vermeiden wollen, wiesen beide Klubchefs zurück. Wöginger betonte, man habe eine dreiwöchige Ausschussbegutachtung angeboten, doch „das wollte man nicht, aus welchen Gründen auch immer“. Rosenkranz betonte, das Gesetz sei von den beiden Parlamentsklubs geschrieben worden, nicht vom zuständigen Sozialministerium. Es werde immer kritisiert, die Regierung mache die Gesetze und nicht das Parlament - und wenn man es anders mache, „passt es wieder nicht“.

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