Visasperren bleiben aufrecht
Das von US-Präsident Donald Trump verhängte Einreiseverbot für Menschen aus mehreren überwiegend islamischen Ländern sowie Nordkorea und Venezuela bleibt aufrecht. Das entschied der Oberste Gerichtshof der USA am Dienstag. Die Urteilsbegründung fiel jedoch denkbar knapp aus.
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Damit stellt sich das US-Höchstgericht hinter Trump. Der Gerichtshof in Washington schreibt in seiner Begründung, dass der Präsident sich mit dem Dekret innerhalb der ihm von der Verfassung gegebenen Vollmachten bewegt habe. Gleichzeitig widersprach er damit dem Vorwurf der Gegner, dass das Einreiseverbot antimuslimisch sei.
Verbot mit fünf zu vier Stimmen bestätigt
Kurz nach der Entscheidung des Höchstgerichts meldete sich Trump im Kurznachrichtendienst Twitter zu Wort: „Höchstgericht hält Trump-Einreiseverbot aufrecht. Wow!“ Die Billigung des Gerichtshofs fiel jedoch knapp aus: Das Einreiseverbot wurde mit nur fünf zu vier Stimmen gebilligt.
„Rückwärtsgewandte, unamerikanische Politik“
In einigen US-Großstädten kam es umgehend zu Demonstrationen gegen den Gerichtsentscheid. In Los Angeles nahm die Polizei zwei Dutzend Menschen fest, die gegen einen Auftritt von Justizminister Jeff Sessions protestierten. Auch die Demokraten im Kongress übten scharfe Kritik: „Das ist eine rückwärtsgewandte und unamerikanische Politik, die unsere nationale Sicherheit nicht verbessert“, sagte der demokratische Fraktionsführer im Senat, Chuck Schumer. Die Bürgerrechtsvereinigung ACLU kritisierte, das Urteil werde „als einer der größten Fehler des obersten Gerichts in die Geschichte eingehen“.
Trumps Dekret sah ursprünglich vor, dass Bürger aus sechs überwiegend muslimischen Staaten 90 Tage lang nicht in die USA dürfen: Iran, Libyen, Syrien, Jemen, Somalia und Tschad. Der Tschad wurde später wieder von der Liste gestrichen. Darüber hinaus erfasst es auch Menschen aus Nordkorea und Venezuela.
Einreiseverbot seit Dezember in Kraft
Das erste Einreiseverbot für Menschen aus mehreren überwiegend muslimisch geprägten Ländern hatte Trump nur eine Woche nach seinem Amtsantritt am 20. Jänner 2017 verhängt und wurde dafür international scharf kritisiert. Es kam zu Chaos an etlichen Flughäfen und Protesten. Ein Bundesrichter stoppte Trumps Erlass schließlich vorläufig.
In den folgenden Monaten kam es zu einer zähen juristischen Auseinandersetzung. Trumps Regierung überarbeitete das Einreiseverbot mehrfach - immer wieder legten Gerichte die verschiedenen Versionen aber auf Eis. Im vergangenen Dezember ließ der Supreme Court die jüngste Form der Visasperren aus dem September schließlich in Kraft treten. Trumps Regierung hatte argumentiert, die vom Einreiseverbot erfassten Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern und Informationsaustausch nicht.
Gegner sahen Kompetenzen überschritten
Im Fall vor dem US-Höchstgericht standen sich auf der einen Seite Trumps Regierung und auf der anderen der US-Bundesstaat Hawaii sowie weitere Kläger gegenüber. Die Gegner bezweifelten die Verfassungsmäßigkeit von Trumps Maßnahme, und warfen ihm vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Sie verwiesen zudem auf antimuslimische Äußerungen Trumps, der „eine komplette Blockade der USA für Muslime“ geforderte hatte, und argumentierten, er diskriminiere Menschen aufgrund ihrer Religion.
Die Regierung hingegen erklärte, dass der Präsident weitgehende Befugnisse bei der Einwanderungspolitik habe und dass das überarbeitete Einreiseverbot angemessen und legal sei. Sie erklärte, es beziehe sich auf die nationale Sicherheit, nicht auf Religion.
Konservative Mehrheit im Höchstgericht
Im US-Höchstgericht unter dem Richter John Roberts gibt es eine konservative Mehrheit. Der als konservativ, aber nicht erzkonservativ geltende Roberts stimmte mit vier Kollegen für das Einreiseverbot. Kritik kam von der liberalen Seite des Gerichtshofs. Sonia Sotomayor schrieb etwa, dass ein „vernünftiger Beobachter“ schließen würde, dass Trumps Dekret „antimuslimisch motiviert“ gewesen sei. Ihre Kollegen wären jedoch zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen, indem sie „Fakten ignoriert“ und beim „Schmerz und dem Leid, die durch die Erklärung für zahllose Familien“ entstünden, „wegsehen“.
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