Regierung will gegen Krankenstandsmissbrauch vorgehen

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Der Initiativantrag von ÖVP und FPÖ zur Arbeitszeitflexibilisierung erleichtert nicht nur den zwölfstündigen Arbeitstag, er macht es auch schwerer, sich vor diesem durch einen simulierten Krankenstand zu drücken. Im Antrag ist nämlich eine Änderung des ASVG zum elektronischen Aufspüren von Versicherungsmissbrauch durch Dienstnehmer enthalten. Bisher war das auf den Dienstgeberbereich beschränkt.

Kassen müssen Daten prüfen

Konkret geht es um das „Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tool“ der Krankenkassen, mit dem bisher gegen den Verdacht von Schwarzarbeit und Scheinanmeldungen aufseiten von Firmen vorgegangen wurde.

Nun werden die Kassen per Gesetz angewiesen, auch in den Daten der Versicherten nachzuschauen. Zu prüfen ist der „Verdacht auf missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit“, heißt es in der vorgeschlagenen neuen Passage von Paragraf 42b, Absatz 1 ASVG.

Aber auch dem „missbräuchlichen Bezug von Heilmitteln, Hilfsmitteln und Heilbehelfen“ soll nachgespürt werden. Weiterer zu untersuchender Punkt: „Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der E-Card“.

Elektronisch statt via „Mystery-Shopping“

Angekündigt waren diese Maßnahmen bereits im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ. Allerdings hatte Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) erst vor Kurzem die Abkehr von einem Kontrollinstrument in diesem Bereich angekündigt: Die seit 2016 erlaubte Tätigkeit verdeckter Ermittler der Sozialversicherung, das von der Ärztekammer bekämpfte „Mystery-Shopping“, werde wieder abgeschafft, kündigte sie im Mai an.

Ersetzt werden soll es nun durch die Auswertung der Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der E-Card-Daten.