„Ehe für alle“: Regierung prüft VfGH-Erkenntnis immer noch

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Anfang Dezember hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Weg für die „Ehe für alle“ freigegeben. Gleichgeschlechtliche Paare können ab 1. Jänner 2019 heiraten. Die Regierung plant derzeit keine Schritte, um auf die Entscheidung des VfGH früher zu reagieren, wie aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Justizministeriums hervorgeht und gegenüber ORF.at betätigt wurde.

Mit seinem Erkenntnis hat das Höchstgericht die gesetzlichen Regeln aufgehoben, die homosexuellen Paaren bisher den Zugang zur Ehe verwehren. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes.

Die alte Regelung wurde mit 31. Dezember 2018 aufgehoben. Die Öffnung tritt daher mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Gleichzeitig steht dann die Eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen, sollte der Gesetzgeber nicht anderes beschließen.

Moser: Erkenntnisse werden analysiert

Die Bundesregierung aus ÖVP und FPÖ, beide Parteien sind gegen die „Ehe für alle“, hatte nach dem Spruch des VfGH erklärt, dass man die Entscheidung akzeptieren und etwaige rechtlich erforderliche Anpassungen prüfen werde.

NEOS forderten nun - anlässlich der Pride-Woche - in einer parlamentarischen Anfrage vom zuständigen ÖVP-Justizminister Josef Moser Auskunft über den Stand dieser Prüfungen, insbesondere was die „Zukunft des Rechtsinstituts der Eingetragenen Partnerschaft“ betrifft.

Die Antwort des Ministers: „Derzeit werden die Auswirkungen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs analysiert und deren Folgewirkungen im Hinblick auf allfällige Maßnahmen im Bereich der Justiz geprüft.“ An eine Evaluierung und Modernisierung des Ehe- und Partnerschaftsrechts sei nicht gedacht. Moser: „Das aktuelle Regierungsprogramm sieht keine umfassende Reform des Ehe- und Partnerschaftsrechts vor.“ Derzeit könne man nicht sagen, wann diese Phase abgeschlossen sein werde, heißt es aus dem Justizministerium.

Scherak: „Billige Ausrede“

Von NEOS gibt es deshalb Kritik. „Dass das Justizministerium mehr als ein halbes Jahr nach dem Verfassungsurteil zur Öffnung der Ehe dieses immer noch prüfen muss, ist eine billige Ausrede“, meinte der stellvertretende Klubobmann und Verfassungssprecher Nikolaus Scherak gegenüber der APA.

„Der VfGH hat deutlich gemacht, dass die Ehe und die Eingetragene Partnerschaft jeweils geöffnet werden müssen, diese Bundesregierung will aber aus ideologischer Kleingeistigkeit nicht von selbst tätig werden, sondern lieber die Reparaturfrist untätig verstreichen lassen. Bundesminister Moser erteilt in seiner Anfragebeantwortung dieser wichtigen Novellierung eine klare Absage. Das ist eines ‚Reformministers‘ unwürdig.“

NEOS will laut Scherak jedenfalls nicht länger warten. „Wir werden daher vorschlagen, unseren bereits eingebrachten Antrag zur Anpassung der Ehebestimmungen und der eingetragenen Partnerschaft nächste Woche im Justizausschuss zu debattieren. Hier kann die Bundesregierung zeigen, ob ihnen Gleichberechtigung ein Anliegen ist oder nicht.“