Trump darf Twitter-Nutzer nicht blockieren

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US-Präsident Donald Trump darf laut einer Entscheidung eines New Yorker Bundesgerichts niemanden auf Twitter davon abhalten, seinem Account zu folgen und zu kommentieren. Mit der Blockade kritischer Kommentatoren habe Trump gegen den ersten Zusatz zur US-Verfassung zur Meinungsfreiheit verstoßen, entschied Richterin Naomi Reice Buchwald.

Einigen Nutzern sei der Zugang zu Trumps Tweets unbestreitbar „als Folge einer Standpunkt-Diskriminierung“ verwehrt worden, monierte die US-Bundesrichterin in ihrer gestern veröffentlichten Entscheidung. Es müsse allen gestattet sein, sich frei in einem interaktiven öffentlichen Raum zu engagieren, in dem Regierungshandeln dargestellt werde - und das sei bei Trumps Twitter-Account der Fall.

Twitter als „öffentliches Forum“

Sie gab damit einer Gruppe von Twitter-Nutzern sowie dem Knight First Amendment Institute der Columbia University recht, das sich der Verteidigung der Meinungsfreiheit verschrieben und im Juli 2017 gegen die Twitter-Blockaden Trumps geklagt hatte. Buchwald hob hervor, dass Trump Twitter für eine Vielzahl politischer Ankündigungen nutze und sein Twitter-Auftritt daher ein „öffentliches Forum“ sei, das niemanden wegen seiner politischen Überzeugungen ausschließen dürfe.

Der Präsident habe zwar auch ein Recht auf freie Meinungsäußerung, dürfe durch dessen Ausübung aber dieses Recht bei seinen Kritikern nicht einschränken. 52 Millionen Nutzer folgen dem US-Präsidenten auf seinem privaten Account auf Twitter. Nicht klar ist, wie viele Accounts davon echt oder Bots sind.

Der Forderung der Kläger, gegen Trump und seinen Social-Media-Beauftragten Dan Scavino in der Sache eine einstweilige Verfügung zu erlassen, kam die Richterin nicht nach. Sie setze darauf, dass sich das Weiße Haus an ihre Entscheidung halte, weil „kein Regierungsvertreter über dem Gesetz steht“, erklärte Buchwald.