Druck auf Deutschland wächst
Die EU-Kommission hat entschieden, sechs Länder wegen zu schmutziger Luft in vielen Städten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. Deutschland, Frankreich, Ungarn, Italien, Rumänien und das Vereinigte Königreich hätten die EU-Grenzwerte für Stickoxide missachtet, die bereits seit 2010 verbindlich für alle EU-Staaten sind. Das teilte die Behörde am Donnerstag in Brüssel mit.
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Zudem ermahnte sie Deutschland und andere Länder erneut wegen der zu zögerlichen Reaktion auf den Dieselskandal bei Volkswagen. Auch 2017 wurden die Grenzwerte unter anderem in 66 deutschen Städten überschritten, in 20 Kommunen sehr deutlich. Verantwortlich gemacht werden vor allem Dieselautos, deren Zahl jahrelang stark zunahm. Nach dem Dieselskandal wurde deutlich, dass sie im Verkehr auch viel mehr Schadstoffe ausstoßen als in Tests.
Die Kommission hatte schon 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder eingeleitet und die Regierungen immer wieder ermahnt. Die deutsche Bundesregierung reagierte unter anderem mit ihrem „Sofortprogramm für saubere Luft“. Auf dem Dieselgipfel 2017 versprach die Autoindustrie zudem Software-Updates für Dieselautos, die Schadstoffemissionen um 25 bis 30 Prozent drücken sollen. Dennoch gelang es nicht, kurzfristig die Grenzwerte einzuhalten.
EU: Deutschland bei Strafen an VW säumig
In einem zweiten, Ende 2016 gestarteten Verfahren wirft die EU-Kommission der deutschen Bundesregierung im Abgasskandal große Versäumnisse vor. Ein Vorwurf: Sie habe Volkswagen nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft. Zudem habe die Regierung nicht ausreichend überwacht, dass die Autohersteller die Vorschriften einhalten. Die Bundesregierung hatte sich schon bei Einleitung des Verfahrens gegen die Vorwürfe verwahrt.
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EU will Druck aufbauen
EU-Umweltkommissar Karmenu Vella damit nach eigenen Worten gezielt Druck aufbauen, um Bürger vor Gesundheitsschäden zu schützen und Schadstoffe rasch einzudämmen.
In diesem Verfahren startet die Kommission nun die nächste Stufe - nicht nur gegen Deutschland, sondern auch gegen Italien, Luxemburg und Großbritannien. Formal bezieht sich das auf die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen, die missachtet worden seien. Nach EU-Recht müssten die EU-Staaten „über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Autohersteller davon abzuhalten, gegen geltendes Recht zu verstoßen“. Bei den vier Staaten sieht die Kommission das nicht gegeben.
Klagen vor dem EuGH gegen EU-Staaten sind nicht ungewöhnlich. Helfen Ermahnungen in einem Vertragsverletzungsverfahren nichts, sind sie der übliche nächste Schritt, um den Rechtsstreit zu klären. Unterliegt Deutschland, könnte die EU-Kommission in einem weiteren Verfahren hohe Zwangsgelder durchsetzen.
Verfahren gegen Österreich wegen NO2-Belastung
Verkehrsexperten sehen kurzfristig nur zwei Lösungsmöglichkeiten: die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen oder Fahrverbote. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte Fahrverbote in Städten im Februar grundsätzlich erlaubt, solange sie verhältnismäßig sind. Auch gegen Österreich hatte die EU-Kommission Anfang 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der NO2-Belastung gestartet. Grenzwertüberschreitungen gab es in diesem Jahr an elf von insgesamt 142 Messstellen.
Allerdings wächst mit den Verfahren schon jetzt der politische Druck, etwas gegen die zu hohen Schadstoffwerte in deutschen Städten und gegen die zu schmutzigen Dieselfahrzeuge zu unternehmen. Umweltschützer und die Opposition drängen die deutsche Bundesregierung zum Handeln. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sprach am Donnerstag von einer „Klatsche mit Ansage“.
Lethargie, Kumpanei mit der Autoindustrie und Ignoranz hätten dazu geführt, dass Deutschland nun vor Gericht stehe. FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte, mit der „Politik des Weckduckens“ der deutschen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) müsse Schluss sein. „Sonst ist Frau Merkel die Fahrverbotskanzlerin.“ Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) betonte, die Brüsseler Klage zeige klar, dass die bisher von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen bei Weitem nicht ausreichten.
EU will CO2-Grenzwerte bei Lkws deutlich senken
Am Donnerstag kündigte die EU-Kommission zudem an, künftig auch bei Lastwagen und Reisebussen den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) mit neuen Grenzwerten deutlich senken zu wollen. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen sollen 2030 mindestens 30 Prozent unter dem Niveau von 2019 liegen, teilte die Kommission am Donnerstag mit.
Als Zwischenetappe soll der Ausstoß bis 2025 um 15 Prozent fallen. Dieses Ziel sei verbindlich und könne durch den Einsatz von Technologien erreicht werden, die bereits heute auf dem Markt seien. Im November hatte die Brüsseler Behörde bereits ähnliche Vorgaben für Autos gemacht. Das Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen den Plänen zustimmen.
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