Sozialversicherung: AUVA soll erhalten bleiben
Die Reform der Sozialversicherungen verzögert sich. Der APA wurde von Regierungsseite bestätigt, dass die Punktation dafür nicht wie ursprünglich geplant morgen im Ministerrat sein wird, sondern auf nächste oder übernächste Woche verschoben wird. Einige Eckpunkte der Reform sind aber schon klar, so soll es etwa einen Konsens für die Erhaltung der AUVA geben.
Damit dürfte bereits feststehen, dass die derzeit 21 Träger auf fünf und nicht auf vier reduziert werden. Auch die Selbstverwaltung und die Beitragseinhebung durch die Krankenkassen soll bleiben, erfuhr die APA aus Verhandlungskreisen.
Regierungsvertreter im Verwaltungsrat scheinen damit nicht zu kommen. Bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist allerdings trotz der von Regierungsseite garantierten Leistungen noch nicht ganz klar, wie sie die geforderten 500 Millionen Euro an Einsparungen erbringen soll.
Weiterhin neun Landesstellen
Neben der AUVA soll es künftig noch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), in der die neun Gebietskrankenkassen aufgehen, die Pensionsversicherungsanstalt, die mit den Bauern fusionierte Selbstständigenkasse und die Kasse der öffentlich Bediensteten, zu der auch die Eisenbahner kommen könnten, geben.
Unter der ÖGK soll es aber laut den der APA vorliegenden Informationen aus Verhandlungskreisen weiter neun Landesstellen geben, die regionale Aufgaben wahrnehmen sollen. Weiterbestehen soll auch der Hauptverband, möglicherweise unter neuem Namen; eine Dachorganisation ist auch im Regierungsprogramm vorgesehen.
Auch Selbstverwaltung soll bleiben
An der Selbstverwaltung soll laut den Verhandlungskreisen ebenfalls festgehalten werden. Die Träger sollen weiter von den gewählten Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geführt werden, Regierungsvertreter sollen nicht in den geplanten Verwaltungsrat einziehen. Allerdings soll mehr Augenmerk auf die Qualität der entsandten Vertreter gelegt werden. Auch die Aufsicht der Ministerien könnte verstärkt werden.
Schließlich soll die Einhebung der Beiträge bei den selbstverwalteten Sozialversicherungen bleiben. Nach einem Gutachten des Verfassungsjuristen Walter Berka darf den Sozialversicherungen die Einhebung der Beiträge nicht weggenommen werden, wenn sie selbstverwaltet sind.
Allerdings hatten ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz und ÖVP-Klubobman August Wöginger zuletzt erklärt, dass die Beitragseinhebung nur vorerst (über eine einheitliche Einhebungsstelle) bei den Kassen bleiben, aber in einem zweiten Schritt von der Finanzverwaltung übernommen werden soll. Das steht so auch im Regierungsprogramm.