Betrieb soll bald wieder starten
Der US-Fahrtendienst Uber stellt den Betrieb in Wien vorübergehend ein. Grund ist laut einer Aussendung der Vermittlungszentrale Taxi 40100 von Mittwoch eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien. Das Gericht gebe einer Klage von Taxi 40100 vorübergehend recht.
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„Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten. In den nächsten Tagen werden wir daher intensiv daran arbeiten, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass uns dies in Kürze gelingen wird und wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden“, heißt es in einem Statement von Uber.
Klage wegen Wettbewerbswidrigkeit
Das Taxiunternehmen hatte Uber wegen „Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß“ auf Unterlassung geklagt. Grundlage ist Paragraf 36 Abs. 3 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebsordnung (LBO), laut dem das US-Unternehmen wettbewerbswidrig agiere.
Eigentlich, so heißt es, dürfe „die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort (…) des Gewerbetreibenden (…) erfolgen“, wobei Uber nicht als Taxi-, sondern Mietwagenbetreiber agiert. Außerdem müssten die Wagen nach jedem Auftrag - sofern kein neuer Auftrag vorliegt - „zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden“ zurückkehren. Dass das nicht geschehe, sei „durch unzählige Testfahrten“ belegt worden.
Laut Dieter Heine, dem Anwalt von Taxi 40100, bedeutet die einstweilige Verfügung konkret, dass künftig pro nachgewiesenen Verstoß - also für jede einzelne Fahrt - bis zu 100.000 Euro Strafe fällig werden könnten.
Wirtschaftskammer erfreut über „Etappensieg“
Die Wirtschaftskammer zeigte sich erfreut über den „Etappensieg für die Taxibranche“. „Es ist jetzt bestätigt, dass sich alle an die gleichen Regeln und Gesetze halten müssen, der Wettbewerbsverzerrung wurde ein Riegel vorgeschoben“, resümierte Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr, per Aussendung. Ausruhen will er sich darauf nicht, kündigte Sertic an, weiter für „faire Rahmenbedingungen“ in der Taxi- und Mietwagenbranche zu kämpfen. In den nächsten Monaten will sich der Branchenvertreter außerdem mit dem Thema Qualitätssteigerung „intensiv“ auseinandersetzen.
Die Taxibranche versucht schon länger, Uber mit Hilfe von Rechtsmitteln einen Riegel vorzuschieben und erwirkte in der Vergangenheit schon einzelne Etappensiege. Im jetzigen Fall zielte die Klage und somit die Gerichtsentscheidung aber erstmals auf das Unternehmen selbst ab.
FPÖ und Grüne erfreut, NEOS empört
Auch politisch sorgt die Ankündigung des Unternehmens für Reaktionen. Positiv zeigten sich auch die Freiheitlichen auf die temporäre Einstellung Ubers in Wien. „Der Druck ist wohl zu groß geworden, und das ist gut so. Jetzt geht es darum, dass Uber auch nicht wieder zurückkommt“, so der Wiener FPÖ-Klubobmann Anton Mahdalik. Solange sich Uber weigere, die gleichen Regeln wie Taxiunternehmer zu befolgen, dürfe der Fahrtendienstvermittler, der sich ausschließlich Mietwagen – für die andere gesetzliche Regelungen gelten – bediene, seine Dienste nicht wieder aufnehmen.
Michel Reimon, Wettbewerbssprecher der Grünen im Europaparlament, sprach von einem „Etappensieg gegen ein Unternehmen, das sich davor drückt, seine Verantwortung als Arbeitgeber zu übernehmen, und sich auch noch dabei ungeniert vor fairen Steuern drückt“.
Laut NEOS zeigt die einstweilige Verfügung, „wie antiquiert die Rückkehrpflicht für Mietwägen ist“. Es sei in der Verantwortung des Wiener Bürgermeisters, eine zeitgemäße Lösung sowohl für Uber als auch für die Taxiunternehmen zu finden, „statt New-Business-Unternehmen das Leben durch unnötige Auflagen und Bürokratie zu Tode zu regulieren“.
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