Die Lehren aus dem Pferdefleischskandal
Geht es nach Franz Ulberth, der im belgischen Geel die bei der Gemeinsamen EU-Forschungsstelle (JRC) für Lebensmittelsicherheit und -betrug zuständige Abteilung leitet, gibt es in Europa „ein sehr ausgewogenes und ziemlich ausgereiftes“ Prüfsystem. Handlungs- und Verbesserungsbedarf gibt es dennoch immer wieder, worauf Ulberth im ORF.at-Interview etwa am Beispiel Pferdefleischskandal verweist.
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ORF.at: Der Skandal rund um nicht deklariertes Pferdefleisch in Rindfleischprodukten gilt als Anlassfall des heuer offiziell aus der Taufe erhobenen Wissenszentrum für Lebensmittelbetrug und -qualität. Wurde man damals am falschen Fuß erwischt? Inwieweit hat der Fall Lücken im Überprüfungssystem aufgezeigt?
Franz Ulberth: Also, der Pferdefleischskandal hat uns in einer gewissen Weise am falschen Fuß erwischt, jetzt nicht in Bezug auf Lücken bei der Überwachung - diese hat damals durchaus funktioniert und funktioniert ja auch heute. Wo wir damals am falschen Fuß erwischt wurden, war einfach die Tatsache, dass wir zwischen den Mitgliedsstaaten keinen etablierten Weg hatten, um Informationen mit Bezug auf diesen Betrugsfall auch offiziell, also auf dem Amtsweg, auszutauschen. Das hat uns gezeigt, dass wir auf der Ebene der EU nicht perfekt darauf vorbereitet waren, um mit dieser Sache auch ordnungsgemäß umgehen zu können.
Das ist mittlerweile repariert, sehr gut repariert. Auf Basis des bereits seit 2002 etablierten Schnellwarnsystems wurde das Administrative Assistance and Cooperation System (AAC) und das Food Fraud Network (FFN) gegründet. Das FFN ist ein unter der Ägide der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit betriebenes System, wo in den Mitgliedsstaaten entsprechende Kontaktstellen existieren, und das Netzwerk trifft sich regelmäßig, um Betrugsfälle zu besprechen und Informationen auszutauschen. Und unser Knowledge Centre, unser Wissenszentrum, möchte jetzt dieses FFN ergänzen.
Wir wollen die Experten von den zuständigen Behörden aus den Mitgliedstaaten einbinden und mit diesen dann - immer mit einem technischen, wissenschaftlichen Hintergrund - gemeinschaftlich diskutieren, wo Lücken sind, welche Schritte unternommen werden sollen, um diese Lücken zu schließen, und wo wir denn die Chancen sehen, um effektiver gegen Betrugsfälle vorzugehen.
Wir sind aber keine Behörde mit polizeilicher Befugnis, wir sind nicht die Staatsanwaltschaft. Gerne wollen wir den Strafverfolgungsbehörden und den Strafermittlungsbehörden aber die entsprechenden Beweise an die Hand geben. Also mit anderen Worten, wir können uns vorstellen, in der Zukunft so etwas wie, in manchen Krimis dargestellt, die KTU (Kriminaltechnische Untersuchung) oder „CSI Miami“ zu sein, aber das muss man jetzt unter Anführungszeichen setzen.
ORF.at: Der Vorwurf, dass Markenprodukte je nach Land mit unterschiedlichen Zutaten verkauft werden, hat zuletzt für reichlich Aufregung gesorgt. Findet sich hier ein weiterer Fall für das Knowledge Centre?
Ulberth: Ja, auch das sind Dinge, um die sich dieses Wissenszentrum kümmert. Ausgangspunkt für die angesprochene Aufregung ist sozusagen die Beschwerde von verschiedenen Mitgliedsstaaten - Ungarn, die Tschechische Republik, die Slowakei -, dass auf ihrem Markt Lebensmittelmarkenprodukte in ihrer Zusammensetzung bzw. in ihren sensorischen Eigenschaften von dem in Österreich angebotenen Pendant, in manchen Fällen in Deutschland abweicht.
Das hat durchaus viel Aufsehen erregt, sehr viel politischen Staub aufgewirbelt, woraufhin der Kommissionspräsident (Jean-Claude Juncker, Anm.) gesagt hat, dass er das als einen Missstand erachtet und dass dieser Missstand abgestellt werden soll.
ORF.at: Ist es ein Fall, der die Lebensmittelsicherheit betrifft? Gibt es Hinweise auf Betrug?
Ulberth: Hier muss man eines immer klipp und klar sagen: Untersuchungen, die in einigen Ländern durchgeführt wurden und die den Verdacht nahelegen, dass es hier zu einer Differenzierung gekommen sein könnte, haben bislang gezeigt, dass diese Produkte allen legalen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und an die Produktkennzeichnung voll entsprochen haben.
Es steht jetzt sozusagen der Verdacht im Raum, dass der Konsument trotz korrekter Kennzeichnung nicht genügend oder in einem nicht ausreichenden Ausmaß darauf hingewiesen wurde, dass es sich hier um ein Produkt handelt, das eben von einem gleichartigen Produkt aus einem anderen Mitgliedsstaat abweicht. Das ist natürlich etwas, was einer weiteren Untersuchung bedarf, und wir haben jetzt gerade eine harmonisierte Anleitung, wie solche Tests durchzuführen sind, finalisiert.
In Zusammenarbeit mit Vertretern der zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten - nicht allen, aber jenen, die interessiert waren, daran teilzunehmen -, mit Industriedachverbänden und mit Konsumentenschutzorganisationen haben wir diese Richtlinien erarbeitet, und diese Anleitung wollen wir jetzt in einem zweiten Schritt in der zweiten Jahreshälfte auch umsetzen. Das heißt, wir werden dann in einigen Mitgliedsstaaten bei einer bestimmten Zahl an Markenprodukten diese Erhebung durchführen.
ORF.at: Wie kann man sich das in der Praxis vorstellen?
Ulberth: Wir greifen auf die bereits in den Mitgliedsstaaten gemachten Untersuchungen zurück, und diese haben gezeigt, dass die Deklaration seitens des Herstellers eigentlich korrekt war. Das wurde nicht nur angenommen, es wurde bereits im Labor überprüft, ob die Angaben innerhalb der vom Gesetz festgelegten Toleranzen lagen. Und hier gibt es eigentlich keinen begründeten Verdacht, dass etwa bei der Nährwertdeklaration Missbrauch betrieben wurde, in keiner Weise.
Wir müssen zu einem Großteil aber auch den Angaben der Hersteller über die Zusammensetzung der Lebensmittel vertrauen, denn die analytische Überprüfung, ob diese Angaben korrekt sind, ist, wenn überhaupt möglich, sehr aufwendig. Beispielsweise in einem Himbeerjogurt analytisch herauszufinden, wie viele Himbeeren da drinnen sind, ist extrem schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.
Das heißt, unsere Prüfungen werden sich in erster Linie darauf beschränken, die Information, die auf der Etikettierung vorhanden ist, zu vergleichen. In einem zweiten Schritt werden wir auch die sensorischen Eigenschaften vergleichend prüfen, denn eine gewisse Abweichung in der Zusammensetzung bedeutet ja nicht automatisch, dass der sensorische Eindruck unterschiedlich ist. Und das ist ja, was den Konsumenten am meisten interessiert: Ist das sensorisch gleichwertig, oder schmeckt das jetzt wirklich anders.
ORF.at: Sie sagen wiederholt, es gibt weder in Sachen Lebensmittelsicherheit noch in Sachen Lebensmittelbetrug wirkliche Bedenken. Da stellt sich die Frage: Warum dennoch ein derart großer Aufwand betrieben wird?
Ulberth: Ja, es wird sicherlich ein Riesenaufwand betrieben, der ist aber auch notwendig, das ist überhaupt keine Frage. Wenn in einem nicht unerheblichen Teil der Mitgliedsstaaten die Meinung herrscht, dass es hier zu Unregelmäßigkeiten kommt, dann muss man dem in irgendeiner Weise nachgehen, um zu sehen, wie groß die Dimension des Problems ist.
Selbstverständlich streben wir als JRC jetzt nicht an, hier irgendwelche Vorschriften zu machen, das müssen natürlich die Mitgliedsstaaten machen. Wir wollen aber nicht, dass die Behörde in Land A eine Konsumententäuschung feststellt, während in einem anderen Mitgliedsland die Behörde beim gleichen Produkt zu einem gegenteiligen Schluss kommt. Wir wollen gleichartige Maßstäbe definieren.
ORF.at: Die Definition von Maßstäben ist Kernaufgabe ihrer Abteilung?
Ulberth: Gerade dieser Teil des JRC hat eine sehr weit zurückreichende Geschichte, die sich mit der Qualität von Messergebnissen beschäftigt. Wir sind seit vielen Jahren im Bereitstellen von Werkzeugen aktiv, die es Laboratorien in den Mitgliedsstaaten erlauben, mit harmonisierten und standardisierten Untersuchungsmethoden gleichwertige Messergebnisse zu erzielen.
Die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems in einem Labor soll sicherstellen, dass kompetente Mitarbeiter mit gut gewarteter und kalibrierter Ausrüstung unter guten Messbedingungen, das heißt unter Kontrolle der Temperatur, der Luftfeuchtigkeit usw., unter Anwendung einer gleichartigen und überprüften Messmethodik Untersuchungen durchführen, die zu einer Akzeptanz beziehungsweise Ablehnung eines bestimmten Lebensmittels führen.
Das ist zu einem sehr ausgereiften System in Europa gewachsen, sodass die Lebensmittelüberprüfung sozusagen in guten Händen ist, denn alle öffentlichen Kontrollstellen müssen sich an die Vorgaben der hier angesprochenen Norm ISO 17025 halten. Denn wenn sie diese nicht einhalten, dürfen sie keine amtlichen Kontrollen durchführen.
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Das Interview führte Peter Prantner, ORF.at