Datenfreigabe für Forschung im Nationalrat beschlossen

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Das „Datenpaket“ ist heute Nachmittag vom Nationalrat mit Koalitionsmehrheit beschlossen worden. Mit der entsprechenden Neuregelung wird es Forschern (auch aus der Privatwirtschaft) erleichtert, persönliche Daten der Österreicher, die der Bund erhoben und abgespeichert hat, für Forschungszwecke zu verwenden, darunter auch Daten aus dem Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA).

Die Namen der Betroffenen werden durch eine Kennzahl ersetzt. Damit soll laut Regierung die namentliche Zuordnung von Daten verhindert werden. Kritiker argumentieren, dass das keine echte Anonymisierung ist. Sie hatten im Vorfeld des Beschlusses rechtliche Bedenken vorgebracht. Freigegeben werden können die Daten nur mit der Zustimmung der jeweils zuständigen Minister.

SPÖ und NEOS gegen Kompetenzenneuregelung

Abgespeckt wurde ein anderer Teil des „Datenpakets“, da weder SPÖ noch NEOS ihre Stimmen für die notwendige Zweidrittelmehrheit liefern wollten. Ursprünglich war etwa geplant gewesen, die Kompetenz für den Datenschutz beim Bund zusammenzufassen.

Die SPÖ ging hier nicht mit, da sie die Vorlage mit ihrer Forderung nach einem Verbandsklagsrecht im Datenschutz junktimierte, worauf die Koalition nicht einstieg. Übrig blieben nun kleinere Vorhaben wie etwa, Firmen, die lediglich in einem Teilbereich in öffentlichem Auftrag tätig sind, von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zu befreien. Als Beispiel genannt wurden etwa Autowerkstätten, die Pickerlüberprüfungen durchführen.