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Höchstgericht soll Klarheit schaffen

Das Land Tirol ruft in Sachen Pflegeregress nun den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an, um Rechtssicherheit zu erlangen. Tirol werde eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts, wonach ab 1. Jänner 2018 alle Zahlungen einzustellen sind, bekämpfen und erhoffe sich dadurch eine Klärung durch das Höchstgericht, bestätigte das Land am Mittwoch einen Bericht der „Tiroler Tageszeitung“.

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Für die Betroffenen und das Land soll damit jene Rechtssicherheit geschaffen werden, zu der der Bund bisher nicht in der Lage gewesen sei, hieß es. Denn die zuständigen Abteilungen hätten die ungeklärten Fragen dem Bund bereits vor Monaten zur Kenntnis gebracht, eine entsprechende Reaktion sei aber bisher ausgeblieben. Zugleich habe das Land aber alle bisher vom Regress Betroffenen informiert, die Zahlungen einzustellen. Denn das Land dürfe Einzahlungen nicht mehr rückerstatten, da es sich dabei um „Naturalobligationen“ handelt.

Andere Länder folgen vorerst nicht

Dem Vorbild Tirols möchte zurzeit zwar kein anderes Bundesland folgen. Allerdings wird das Vorgehen von einigen Ländern ausdrücklich begrüßt, auch behalten sich mehrere Länder diesen Schritt ebenfalls vor. Der Salzburger Finanzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (ÖVP) bezeichnete den Gang vor den VfGH am Mittwoch etwa auf Anfrage als „letztes Mittel“.

Grundsätzlich warte er bezüglich der Finanzierungsfrage für den Entfall des Regresses die Beratungen und Ergebnisse der Finanzreferentenkonferenz am Donnerstag ab. Dann erwarte er sich „vom Bund ernsthafte Verhandlungen auf Augenhöhe. Die Länder haben dann immer noch die Möglichkeit, den Konsultationsmechanismus auszurufen“, sagte er.

Verständnis in Kärnten und Oberösterreich

Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) begrüßte den Vorstoß Platters: „Es spricht ja auch Bände, wenn diese Initiative aus einem Bundesland kommt, das nicht sozialdemokratisch regiert wird.“ Kaiser erwartet, dass in Zukunft die Gerichte öfters wegen vergleichbarer Themen angerufen werden, etwa wenn durch die Vorhaben der Regierung zum Thema Notstandshilfe oder AUVA die Kosten für die Bundesländer steigen würden.

Durchaus Verständnis zeigte Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) für die Vorgehensweise Tirols. Er wolle nicht „ausschließen, dass es auch in Oberösterreich zu einem solchen Schritt kommen wird“, sagte er. Denn nach wie vor sei die „Rechtslage leider sehr unklar“ und auf den entsprechenden Fragenkatalog an den Bund gebe es bis heute keine Antworten. „In Summe warten wir schon sehr lange“, das sei keine „ungebührliche Ungeduld“, kann Stelzer die Entscheidung von Tirol nachvollziehen.

Vorarlberg will sich mit Tirol austauschen

Das Land Vorarlberg will sich - bevor möglicherweise selbst Schritte gesetzt werden - mit Tirol austauschen und ausloten, inwiefern die beanstandeten Punkte auch für Vorarlberg Relevanz haben. Grundsätzlich gelte, „dass in Sachen Pflegeregress jedenfalls vor der Sommerpause eine Lösung stehen muss“, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Der Landeshauptmann hat schon im Februar den Gang zum Verfassungsgerichtshof angekündigt, wenn das nicht der Fall sein sollte.

Auch das Land Niederösterreich sieht in Sachen Pflegeregress den Bund gefordert. Das sei „immer klar gesagt“ worden, teilte Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) mit. Ein Gang zum VfGH sei nicht geplant. Der Bund sei gefordert, „die vollständige Finanzierung abzudecken“, betonte sie. „Wir gehen mit dieser klaren Erwartung in die Verhandlungen und wollen nach gemeinschaftlich erstellten Kriterien erarbeiten, welche Zusatzkosten nach Abschaffung des Pflegeregresses in jedem Bundesland berücksichtigt werden.“

Darabos wartet auf Antwort aus Wien

Seitens des Büros des burgenländischen Soziallandesrates Norbert Darabos (SPÖ) hieß es, dass man eine Klärung der offenen Rechtsfragen durch den Bund erwarte. Bereits Ende Jänner habe Darabos einen dahingehenden Brief an Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) geschrieben. Bisher habe es keine Antwort darauf gegeben. Rechtliche Schritte, wie in Tirol, seien aber derzeit nicht vorgesehen.

Auch in der Steiermark plant der zuständige Gesundheitslandesrat Christopher Drexler (ÖVP) keinen Gang zum VfGH. Der Pflegeregress war erst am Dienstag Gegenstand einer Landtagsdebatte, in der Drexler sich klar positioniert hatte: „Seit 1. Jänner 2018 zahlt niemand Regress, er ist mit Putz und Stingl abgeschafft.“ Seitens der Wiener Landesregierung verwies man auf das für Freitag in Leoben geplante Treffen der Soziallandesräte. Davor wollte man sich zu dem Thema nicht näher äußern.

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