Umstrittener Feiertag: EuGH-Anhörung in Causa Karfreitag

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Der Europäische Gerichtshof hat sich heute in Luxemburg mit der Frage beschäftigt, ob die österreichische Feiertagsregelung für den Karfreitag mit der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie konform ist oder nicht. Die mündliche Verhandlung in der Großen Kammer des EuGH ist nun die nächste Etappe in einem bereits seit Jahren laufenden Verfahren.

Richterbank in der EuGH-Kammer

EuGH

Hintergrund ist die eingebrachte Klage, mit der ein Mann aus Wien für seine Arbeit am Karfreitag - zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt - auch ein Feiertagsentgelt einfordert. Der Karfreitag ist in Österreich allerdings nur für Mitglieder der evangelischen Kirche A. und B., der Evangelisch-Methodistischen Kirche und der Altkatholischen Kirche arbeitsfrei. Nur diese haben nach der seit den 1950er Jahren angewandten Regelung somit auch Anrecht auf Feiertagsentgelt, und der erwähnte Kläger ist ohne Bekenntnis.

Arbeitsrechtler sehen drei Optionen

Er beruft sich auf das Vorliegen einer angeblichen Diskriminierung, die er aus der Richtlinie der Europäischen Union über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf aus Gründen der Religion ableitet. Der Fall ging in Österreich bereits durch die Instanzen – im Vorjahr wurde vom Obersten Gerichtshof zu dem Fall schließlich der EuGH angerufen. Zu welchem Schluss dieser kommt, bleibt offen – vielmehr könnten bis zur Urteilsverkündung noch einmal rund zehn Monate vergehen.

Die Beibehaltung der bisherigen Regelung ist nur eine von mehreren Optionen. Der Karfreitag könne auch Feiertag für alle oder niemanden werden, wie Arbeitsrechtler nach Angaben des Ö1-Mittagsjournals dazu sagen.

Audio dazu in oe1.ORF.at