Neuseeland muss Kim Dotcom Schadenersatz zahlen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Wegen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz muss Neuseelands Regierung dem umstrittenen deutschen Internetunternehmer Kim Dotcom umgerechnet knapp 53.000 Euro zahlen. Das entschied heute das Menschenrechtsgericht des Landes.

Der als Kim Schmitz im deutschen Kiel geborene Dotcom hatte 2015 von allen 28 neuseeländischen Ministern sämtliche privaten Informationen angefordert, die sie über ihn haben. Der von den Behörden eingeschaltete Generalstaatsanwalt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, er sei „schikanös“.

Das Gericht stellte fest, dass die Regierung mit der Ablehnung des Ersuchens gegen das Datenschutzgesetz verstoßen habe. Zudem wurden die Regierung und die Ministerien angewiesen, alle relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Dotcom glaubt nicht mehr an Auslieferung

Dotcom feierte seinen Sieg auf Twitter: „Nach Jahren der Beharrlichkeit ist die Zeit gekommen, wir haben gewonnen.“ In einem weiteren Tweet behauptete der 44-Jährige zudem, auch die Möglichkeit, dass er an die USA ausgeliefert werde, sei mit der Entscheidung des Menschenrechtsgerichts nun „vorbei“. Der seit vielen Jahren in Neuseeland lebende Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung.

Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internettauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern Copyright-Betrug im großen Stil vor. Im Februar 2017 hatte ein neuseeländisches Gericht befunden, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts steht noch aus.