RH empfiehlt mehr Qualitätssicherung bei 24-Stunden-Pflege
Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege sind laut Rechnungshof (RH) seit Einführung der Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause im Jahr 2008 von 9,14 Millionen auf 138,75 Mio. Euro im Jahr 2015 gewachsen - Tendenz weiter steigend. 2015 bezogen bereits rund sieben Prozent der 450.000 Pflegegeldbezieher in Österreich diese Förderung. Die Kosten trägt der Bund zu 60 Prozent und die Länder zu 40 Prozent.
Der RH empfiehlt nun in einem Prüfbericht, das bestehende Qualitätssicherungssystem bei der Betreuung auszuweiten und Hausbesuche durch diplomierte Fachkräfte durchzuführen. Weiters sollte evaluiert werden, ob eine Neuausrichtung der Förderstrategie notwendig ist, um eine legale, finanzierbare und hochwertige Betreuung sicherzustellen.
Betreuungskräfte führen medizinische Tätigkeiten aus
Der RH hat in seinem Bericht die Abwicklung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Oberösterreich und Wien sowie im Sozialministerium untersucht. Eines der Ergebnisse: Die Betreuungskräfte helfen in der Praxis nicht nur bei der Haushalts- und Lebensführung.
Entgegen der ursprünglichen Absicht führen sie häufig pflegerische und ärztliche Tätigkeiten durch, für die nach den gesetzlichen Regeln die Übertragung vom diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonal oder von der Ärztin bzw. dem Arzt notwendig ist.
Darüber hinaus stellten die Prüfer Mängel bei der Ausbildung und den Sprachkenntnissen der Betreuungskräfte fest. Über 80 Prozent der in Österreich tätigen Betreuerinnen und Betreuer stammen aus der Slowakei oder aus Rumänien. Weitere Probleme seien die intransparente Preisgestaltung, ein häufiger Wechsel von Betreuungskräften, Knebelungsverträge und unzulässige Regeln bei der Kündigung des Vertrags.
Meinungsverschiedenheiten zwischen OÖ und Bund
Zwischen Ministerium und Land Oberösterreich gab es laut Rechnungshof übrigens Meinungsverschiedenheit in puncto Finanzierung. Oberösterreich leistete seit Bestehen der Förderung nicht den vollen Finanzierungsanteil von 40 Prozent, sondern überwies im Schnitt nur 31 Prozent der in Oberösterreich ausbezahlten Förderungen.
Das Land beteiligte sich nur an der Finanzierung jener Förderfälle, bei denen die Betreuungskraft eine theoretische Mindestausbildung vorweisen konnte, und berief sich dabei auf die Fördervoraussetzungen der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Das Ministerium hielt das aufgrund derselben Rechtsgrundlage für unzulässig.