Themenüberblick

Möglicher „Informationsabfluss“

Die Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sorgt nun auch bei Nachrichtendiensten im Ausland für Unruhe. So will das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vom BVT wissen, ob auch deutsche Geheimdienstdaten im Zuge der BVT-Razzia mitgenommen wurden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Dass sich der BfV an den BVT wandte und entsprechende Auskunft erbat, geht aus einer Anfragebeantwortung des deutschen Innenministers Horst Seehofer (CSU) an den Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Linke) hervor, wie dieser am Mittwoch bekanntgab. Wie der „Standard“ berichtete, fragte das BfV auch, welche Daten in Falle einer Datenmitnahme konkret betroffen waren.

„Antwort steht noch aus“

„Eine Antwort des BVT steht noch aus“, so das deutsche Innenministerium. Klar sei jedoch, dass eine Kooperation mit anderen Diensten „im Rahmen des geltenden Rechts und aufgrund der Werte- und Rechtsordnung unserer Verfassung“ erfolge. Geheimdienstinformationen dürften nur weitergegeben werden, wenn der Urheber der Daten dieser Weitergabe zustimme, diese „Third Party Rule“ sei die „Geschäftsgrundlage für die vertrauensvolle Kooperation zwischen Nachrichtendiensten“.

„Neue Prüfung“ im Falle eines Informationsabflusses

Sollten im Zuge der Razzia Daten in BVT-ferne Hände gelangt sein, dann könnte das eine Verletzung dieses Grundsatzes bedeuten, wie der „Standard“ zudem berichtet. Sollten entsprechende Informationen tatsächlich abgeflossen sein, „muss eine neue Prüfung erfolgen, wie die Kooperation mit dem BVT in Zukunft fortgesetzt werden kann“, hieß es in der Stellungnahme des deutschen Innenministeriums weiter.

Der deutsche Abgeordnete Hunko, der auch europapolitischer Sprecher seiner Fraktion im Bundestag ist, sagte indes, dass Deutschland „die Geheimdienstzusammenarbeit mit Österreich stoppen“ müsse. Denn es sei denkbar, dass „die neue, stramm rechte Regierung“ das BVT „zum Schutz befreundeter, rechtsextremer Bewegungen oder zur Verfolgung politischer Gegner instrumentalisiert“.

Untersuchungen auf heiklem Terrain

Selbst im Falle von Informationsabflüssen werden keine Details dazu an die Öffentlichkeit kommen. Auch der U-Ausschuss zur Causa BVT wird sich entsprechend auf heiklem Terrain bewegen. Schließlich handelt es sich beim BVT um eine polizeiliche Sonderbehörde, die aus Gründen der nationalen Sicherheit zu einem guten Teil im Geheimen agiert. Akten dazu müssten dem Ausschuss nicht vorgelegt, Fragen dazu nicht beantwortet werden.

Staatsgeheimnisse werden im U-Ausschuss gewiss nicht gelüftet: Denn im Bundesverfassungsgesetz sind „Auskünfte und Unterlagen, insbesondere über Quellen, deren Bekanntwerden die nationale Sicherheit oder die Sicherheit von Menschen gefährden würde“, ausdrücklich von der Verpflichtung aller staatlichen Organe ausgenommen, einem U-Ausschuss Auskunft zu gewähren.

Links: