Kooperation mit BVT: Deutsche Geheimdienste prüfen
Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will vom österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wissen, ob auch deutsche Geheimdienstdaten im Zuge der BVT-Razzia mitgenommen wurden. Das geht aus einer Anfragebeantwortung des deutschen Innenministers Horst Seehofer (CSU) an den Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Linke) hervor, wie dieser heute bekanntgab.
„Antwort steht noch aus“
„Eine Antwort des BVT steht noch aus“, so das deutsche Innenministerium. Klar sei jedoch, dass eine Kooperation mit anderen Diensten „im Rahmen des geltenden Rechts und aufgrund der Werte- und Rechtsordnung unserer Verfassung“ erfolge.
Geheimdienstinformationen dürften nur weitergegeben werden, wenn der Urheber der Daten dieser Weitergabe zustimme, diese „Third Party Rule“ sei die „Geschäftsgrundlage für die vertrauensvolle Kooperation zwischen Nachrichtendiensten“.
„Prüfung, wie Kooperation fortgesetzt werden kann“
Sollten im Zuge der Razzia tatsächlich Information des BfV abgeflossen sein, „muss eine neue Prüfung erfolgen, wie die Kooperation mit dem BVT in Zukunft fortgesetzt werden kann“, hieß es in der Stellungnahme des deutschen Innenministeriums weiter.
Hunko, der auch europapolitischer Sprecher seiner Fraktion im deutschen Bundestag ist, forderte indes, dass Deutschland „die Geheimdienstzusammenarbeit mit Österreich stoppen“ müsse. Denn es sei denkbar, dass „die neue, stramm rechte Regierung“ das BVT „zum Schutz befreundeter, rechtsextremer Bewegungen oder zur Verfolgung politischer Gegner instrumentalisiert“, meinte Hunko.
U-Ausschuss konzentriert sich auf fünf Jahre
Das wird auch Thema des Untersuchungsausschusses sein, den die SPÖ einsetzen will. Der Antrag auf Einsetzung ist fertiggestellt und schon im Nationalrat eingebracht. Untersucht werden soll die Periode zwischen Dezember 2013 und März 2018. Gewählt wurde dieser Zeitraum, weil der Rechtsrahmen des heutigen Verfassungsschutzes Mitte Dezember 2013 gesetzlich beschlossen worden war. Was sich seither im BVT getan hat, wird nun im U-Ausschuss einer Betrachtung unterzogen.
Dabei fokussiert die SPÖ auf die aktuell bekanntgewordenen Vorwürfe. Man ortet „grobe Missstände“, was sich unter anderem aus den anhängigen Ermittlungsverfahren gegen eine Reihe von leitenden BVT-Beamten ergebe. Zudem würden aktuelle Ermittlungen im rechtsextremen Bereich gefährdet und bestehe Skepsis ausländischer Geheimdienste, den Informationsaustausch mit dem BVT aufrechtzuerhalten, heißt es in dem Antrag.