Stufenweise Anhebung des Antrittsalters
Die geförderte Altersteilzeit wird wie im Regierungsprogramm vorgesehen eingeschränkt. Der Antritt werde stufenweise um zwei Jahre angehoben, kündigte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) in einem Hintergrundgespräch zum Budget an. Männer sollten ab 2019 erst mit 59 statt bisher 58 Jahren in Altersteilzeit gehen können, 2020 erfolgt eine weitere Anhebung auf 60 Jahre.
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Bei Frauen erfolgt eine analoge Anhebung auf 54 Jahre ab 2019 bzw. 55 Jahre 2020 statt bisher 53 Jahre. Die Möglichkeit einer geblockten Altersteilzeit bleibt bestehen, obwohl sich AMS-Chef Johannes Kopf zuletzt für eine Abschaffung dieser Variante ausgesprochen hatte. Ende November 2017 erhielten 35.682 Personen ein Altersteilzeitgeld ausgezahlt, davon hatten sich 24.987 Personen für das kontinuierliche Modell und 10.695 für das Blockzeitmodell entschieden. Aktuellere Zahlen gibt es nicht.
Zwei Varianten, unterschiedliche Förderungen
In der Teilzeitvariante wird bei sinkender Belastbarkeit in höherem Alter weitergearbeitet, während bei der geblockten Variante zunächst voll weitergearbeitet und dann vor Erreichen des Pensionsalters ganz aufgehört wird. Die Teilzeitvariante wird mit 90 Prozent, die Blockvariante mit 50 Prozent gefördert. Wenn ein Arbeitnehmer ab Beginn der Altersteilzeit kontinuierlich nur noch zwischen 40 und 60 Prozent der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit arbeitet, erhält der Dienstgeber 90 Prozent des Lohnausgleiches (inkl. der Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung) und der zusätzlich zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge vom AMS ersetzt.
Wenn die Arbeitszeitreduzierung mit einer Blockzeitvereinbarung erfolgt, erhält der Dienstgeber nur 50 Prozent des Lohnausgleichs (inkl. der Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung) und der zusätzlich zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge.
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