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Durchsuchung in „Streifenadjustierung“

Bei der Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sind offenbar auch Daten aktueller Fälle sichergestellt worden. Das geht aus neuen Recherchen von ZIB2, „Standard“ und „profil“ am Freitag hervor. Der Generalsekretär des Justizministeriums, Christian Pilnacek, nahm in der ZIB2 zu den Geschehnissen rund um die Razzia im BVT Stellung.

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Es seien 19 CDs mit der Aufschrift „Beweismittel aktuelle Fälle“ sichergestellt worden, heißt es in der ZIB2. Pilnacek sagte, dass es noch keine genaue Aufstellung gebe, was sichergestellt wurde. Diese werde Gegenstand der Berichterstattung sein, die das Justizministerium in Auftrage gegeben habe.

Christian Pilnacek und Ulla Kramar-Schmid im Gespräch

Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium, und ORF-Redakteurin Ulla Kramar-Schmid sind zur BVT-Affäre zu Gast in der ZIB2.

Die sichergestellten Beweismittel sollen unter anderem Informationen über einen „weiblichen Neonazi“ beinhalten, so ORF-Journalistin Ulla Kramar-Schmid. Das bestätigte Pilnacek zwar nicht direkt. Er bestätigte aber, dass es neben den privaten Dateien der Leiterin des Extremismusreferats „weitere Sicherstellungen“ gegeben habe.

Zeugenaussage ausschlaggebend für Durchsuchung

Er möchte die „Abläufe entmystifizieren“, so Pilnacek. Für die Hausdurchsuchungen bei Mitarbeitern und im BVT war laut dem Generalsekretär nicht eine anonyme Anzeige entscheidend, sondern die Aussagen von vier Zeugen. Diese wurden von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) selbst vernommen, woraus sich ein konkreter Tatverdacht ergeben habe. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) sei verpflichtet, bei Verdacht diesen zur Anzeige zu bringen, so Pilnacek.

Er wies mediale Darstellungen zurück, dass die Beamten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) ihre Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung schwer bewaffnet, mit schusssicheren Westen und mit Gesichtsmasken durchgeführt hätten. Die Beamten seien „in normaler Streifenadjustierung“ aufgetreten, so Pilnacek. Warum die EGS eingesetzt wurde, beantwortete Pilnacek damit, dass möglichst „völlig unbeteiligte“ Einsatzkräfte die Hausdurchsuchung durchführen sollten.

19 GB private Daten sichergestellt

Am Nachmittag dementierte Pilnacek bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz, dass bei der Hausdurchsuchung im BVT Unterlagen über Extremismusermittlungen des Verfassungsschutzes beschlagnahmt wurden. In der ZIB2 wiederholte er, dass die Extremismusdatei nicht kopiert wurde.

Zwar seien Daten von der Leiterin der Extremismusstelle beschlagnahmt worden, das seien aber Ordner gewesen, die mit privat gekennzeichnet waren. Grund für die Beschlagnahmung sei ein Naheverhältnis der Referatsleiterin zu einem der Beschuldigten. Diese wird im Verfahren als Zeugin geführt. Über 19 GB seien bei der Razzia auf USB-Sticks kopiert worden, so Pilnacek.

Der Generalsekretär des Justizministeriums Christian Pilnacek

APA/Helmut Fohringer

Er könne angesichts der Medienberichte grundsätzlich nicht ausschließen, dass in den Daten auch Falldaten enthalten seien, so Pilnacek weiter. Zugriff auf die kopierten Daten hätten alleine die fallführende Staatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der zuständige IT-Experte, die die Daten auch gemeinsam gesichert hätten. Die gesicherten Daten würden in einem eigens abgesicherten Raum verwahrt.

Staatsanwaltschaft bei Razzien anwesend

Bei allen Hausdurchsuchungen in dieser Causa sei ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin anwesend gewesen, sagte Pilnacek weiter. Es gebe auch entsprechende Bewilligungen durch ein Gericht, das damit die Verdachtslage bestätigt habe. Den Betroffenen stehe es frei, Hausdurchsuchung und Sicherstellungen beim Oberlandesgericht anzufechten. Bei der WKStA liege auch die rechtliche Gesamtverantwortung für das Verfahren.

BVT: Extremismusdatei nicht beschlagnahmt

In einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz sagte der Generalsekretär des Justizministeriums, Christian Pilnacek, dass bei den Razzien beim Verfassungsschutz keine Extremismusdatei kopiert wurde.

Verdacht des Amtsmissbrauchs

Pilnacek betätigte weiter, dass es bei den Ermittlungen um den Verdacht des Amtsmissbrauchs geht. Einer der Vorwürfe lautet, dass der Verfassungsschutz Ermittlungsdaten nicht gelöscht bzw. nachträglich aufbewahrt hat. Die Vorwürfe gehen sowohl auf das medial bekannte Konvolut von anonymen Anzeigen zurück als auch auf eine Anzeige des Innenministeriums.

Das Innenministerium habe bestimmte Verdachtsmomente an die WKStA herangetragen, sagte Pilnacek, nachdem diese dem Ministerium bekanntgeworden seien. Das Ministerium habe als Dienstbehörde eine gesetzliche Anzeigeverpflichtung und habe daher selbst Anzeige erstatten müssen.

Nachträgliche Informierung rechtens

Das Justizministerium wurde über die Hausdurchsuchung beim BVT erst nachträglich informiert, wie Pilnacek sagte. Das sei rechtens und vom Gesetzgeber auch so gewünscht gewesen. Denn seit 2016 müsse die Staatsanwaltschaft nicht mehr einzelne Ermittlungsschritte im Vorhinein genehmigen lassen, sondern im Nachhinein über „bedeutende Verfahrensschritte“ berichten.

Auf weitere Details wollte Pilnacek vorerst noch nicht eingehen und verwies auf den vom Justizministerium in Auftrag gegebenen Bericht über den Ablauf der Hausdurchsuchung. Dieser liege derzeit noch nicht vor.

Kickl stellt BVT-Chef infrage

FPÖ-Innenminister Herbert Kickl stellte indes den bisherigen BVT-Chef Peter Gridling infrage. Angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe könne dieser „ja nicht so tun, als ob das nichts wäre“, so Kickl. Gridling ist derzeit auf Urlaub - auf eigenen Wunsch, wie es heißt. Berichten zufolge soll die Entscheidung dazu sehr kurzfristig erfolgt sein. In wenigen Wochen läuft Gridlings Vertrag aus.

Auch der Generalsekretär im Innenministerium, Peter Goldgruber, ist der Meinung, zum jetzigen Zeitpunkt wäre es „nicht vertretbar“, Griedlings Bestellung, wie offenbar zuvor geplant war, zu verlängern. Gegen drei Beamte des BVT laufen derzeit dienstrechtliche Maßnahmen, so Goldgruber. Kickl kündigte an, in der ersten Hälfte der kommenden Woche eine Entscheidung zu treffen.

Polli: „Es läuft einiges falsch“

Unterdessen meldete sich auch der ehemalige Leiter des BVT, Gert-Rene Polli, zu Wort. Im ZIB24-Interview kritisierte er Machenschaften und Korruption im BVT. „Ja, es läuft einiges falsch, seit Jahren. Es riecht nach Korruption auf der einen Seite und Führungslosigkeit auf der anderen Seite“, sagte Polli, der 2002 unter einer ÖVP-FPÖ-Regierung zum Direktor des BVT bestellt wurde und die Sicherheitsbehörde bis 2008 leitete.

„Führungsmangel und Günstlingsnetzwerk“

Im BVT lasse sich Führungsmangel und die Herrschaft eines Netzwerkes rund um Personen, die sich als Günstlinge sehen, beobachten, so Gert-Rene Polli, ehemaliger Leiter des BVT.

Im BVT, so Polli, gebe es ein „Netzwerk an Günstlingen“, die bis auf ein Parteibuch keine Qualifikation vorweisen könnten. Das hätte aber nichts mit dem derzeitigen Innenministerium zu tun, diese Entwicklung habe ab 2009 eingesetzt - also nachdem Polli das BVT verlassen hatte. Dass die Razzia dazu genutzt werde, um die Sicherheitseinrichtung umzufärben, glaubt Polli nicht. „Es geht im Wesentlichen um das Ausräumen eines Zustandes, der seit vielen Jahren herrscht“, sagte er.

Angesichts der Tatsache, dass es zu einer Razzia in einer „der wichtigsten Sicherheitseinrichtungen“ Österreichs gekommen ist, ortet Polli nun den „den vorläufigen Höhepunkt einer Vertrauenskrise in der Zusammenarbeit europäischer Nachrichtendienste und der heimischen Behörden“.

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