Geringe Teilnahme an Volksabstimmungen
Die Schweiz gilt als Mekka der direkten Demokratie. Mit drei Instrumenten können die Stimmbürger umfassenden Einfluss auf die Regierungspolitik nehmen, sie steuern und behindern. Sie können jedes Gesetz stoppen, der Politik verfassungsrechtliche Vorgaben machen und haben das letzte Wort bei jeder Verfassungsänderung und den wichtigsten Staatsverträgen.
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Alljährlich kommen zehn bis zwanzig Vorlagen zur Abstimmung, und zwar gebündelt an vier Abstimmungstagen. Gültigkeitsquoren gibt es keine. Trotz verbreiteter Briefwahl nehmen selten mehr als die Hälfte der Stimmbürger an Volksabstimmungen teil. Allerdings ist die Stimmenthaltung selektiv: Untersuchungen haben gezeigt, dass sich über die ganze Legislaturperiode hinweg vier Fünftel der Stimmbürger zumindest an einem Votum beteiligt haben. Mit dem Stimmzettel erhält jeder Bürger ein von der Regierung erstelltes „Abstimmungsbüchlein“ zugeschickt, in dem die Vorlagen erläutert werden und beide Seiten zu Wort kommen.
Obligatorisches Referendum
Seit 1848 muss in der Schweiz über jede Verfassungsänderung eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Später wurde dieses Referendum auch auf alle Staatsverträge ausgedehnt, die eine Übertragung von Kompetenzen an internationale Organisationen vorsieht. Zustimmen muss dabei nicht nur eine Mehrheit der Stimmbürger, sondern auch eine Hälfte der Kantone.
Das gibt den konservativen und kleinen Alpenkantonen eine große Vetomacht. So wurde der Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1992 zwar nur von einer hauchdünnen Bevölkerungsmehrheit (50,3 Prozent) abgelehnt, aber von einer satten Mehrheit der Kantone (16 zu sieben). Die meisten Verfassungsänderungen sind politisch nicht umstritten, weswegen es bei diesem Instrument vergleichsweise selten zu einem Nein kommt. Daher wurden bisher 172 von 238 Vorlagen angenommen.
Politik geht auf Nummer sicher
Seit 1874 können 50.000 Wahlberechtigte jeden Gesetzesbeschluss mit einem Referendum beeinspruchen. Um die Gesetze „referendumsfest“ zu machen, werden möglichst viele Akteure aus Politik und Zivilgesellschaft angehört. Das Damoklesschwert des Referendums hat auch zur Bildung breiter Koalitionsregierungen geführt, der seit sechs Jahrzehnten durchgehend die vier größten Parteien des Landes angehören. Trotzdem scheitert fast die Hälfte aller Gesetze an der Referendumshürde. 104 von 184 Gesetzen, bei denen das Referendum ergriffen wurde, nahm das Stimmvolk an.
Im Jahr 1891 wurde die Volksinitiative eingeführt. Sie gilt als „Gaspedal“ im blockadeanfälligen politischen System der Schweiz. 100.000 Stimmbürger können zu praktisch jedem Thema eine Verfassungsänderung vorschlagen. Nur zwingendes Völkerrecht (etwa das Verbot der Abschiebung von Flüchtlingen in Länder, in denen sie um ihr Leben fürchten müssen) ist ausgeschlossen.
Nicht erlaubt ist es, mehrere Themen in eine Initiative zu verpacken, weil der Volkswille dann nicht mehr erkennbar ist. Weil sie sich auf Verfassungsmaterien bezieht, braucht auch die Volksinitiative eine doppelte Mehrheit von Volk und Kantonen.
Regierung bringt Gegenvorschlag ins Spiel
Regierung und Parlament sind Volksinitiativen nicht „wehrlos“ ausgeliefert. Sie haben Spielraum bei der Festlegung des Abstimmungsdatums, können der Initiative mit einem (weniger radikalen) Gegenvorschlag den Wind aus den Segeln nehmen oder die Initiatoren mit einer gesetzlichen Teilumsetzung der Initiative dazu bewegen, ihre Vorlage zurückzuziehen. Bei 97 von 327 zustande gekommenen Initiativen war das der Fall, weil die Betreiber offenbar ihr Ziel erreicht haben.
An der Abstimmungsurne war nur ein Zehntel der oft radikalen Volksinitiativen erfolgreich, konkret 22 von 209. Für Aufsehen sorgten seit den 1990er Jahren mehrere ausländerfeindliche Vorlagen der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), etwa jene zum Minarettverbot im Jahr 2011.
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