Risikobewertung ohne Wenn und Aber
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Gefahr von Neonicotinoiden für Bienen in einer neuen Risikobewertung am Mittwoch klargestellt. „Die meisten Anwendungen neonicotinoider Pestizide stellen ein Risiko für Wild- und Honigbienen dar“, so die EFSA.
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Laut EU-Kommission ist geplant, dass die Mitgliedsstaaten auf dieser Basis am 22. März über einen vorliegenden Vorschlag des Freilandverbots diskutieren. Ob es auch schon eine Entscheidung geben wird, war unklar. Im Fokus der Untersuchung standen drei für Bienen giftige Insektizide: Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid. Für diese Schädlingsbekämpfungsmittel hatte die Kommission bereits ein Freilandverbot vorgeschlagen. Sie vertagte die endgültige Entscheidung allerdings mit Verweis auf die neue EFSA-Studie, die man abwarten wollte.
Frühere Einschätzung bestätigt
Die EFSA bestätigte nunmehr eine frühere Einschätzung: 2013 kam eine erste Studie zu dem Ergebnis, dass die Insektizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, die etwa zur Behandlung von Saatgut verwendet werden, erhebliche Risiken für Honigbienenvölker darstellen. Insgesamt werteten die EFSA-Experten der Behörde mit Sitz im italienischen Parma diverse wissenschaftliche Studien zu dem Thema aus.

APA/dpa/Arne Dedert
Der Einsatz von Neonicotinoiden wurde bereits 2013 eingeschränkt
„Insgesamt wurde das Risiko für die drei bewerteten Bienentypen bestätigt“, so der Leiter der Bereichs Pestizide der EFSA, Jose Tarazona. Untersucht wurde die Gefahr für Honig- sowie Wildbienen und Hummeln. Der Experte sagte, dass verschiedene Faktoren die Risikobewertung beeinflussen - etwa, auf welchem Weg die Bienen die Schadstoffe aufnehmen. „Dank der beträchtlichen Datenmenge, die uns zur Verfügung stand (...), konnten wir sehr detaillierte Schlussfolgerungen ziehen“, so Tarazona.
Positive Effekte nach Teilverbot
Aufgrund mangelnder Daten konnte die erste Bewertung insbesondere für Wildbienen 2013 nicht abgeschlossen werden. Dennoch schränkte die EU-Kommission die Nutzung von Neonicotinoiden damals erheblich ein. Nur in Gewächshäusern und bei ausgewählten Nutzpflanzen wie Wintergetreide dürfen die Insektengifte weiterhin zum Einsatz kommen.
Das Teilverbot hat laut Einschätzung der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) einen positiven Effekt. So gingen seither die Vergiftungen bei Bienen deutlich zurück, hieß es aus der AGES letztes Jahr gegenüber Ö1. Auch in heimischem Honig konnten in den letzten Jahren nur in drei von 539 Proben Spuren eines der drei verbotenen Neonicotinoide nachgewiesen werden - nämlich Thiacloprid. Nach anderen wurden die Honigproben nicht untersucht.
Handlungsappell an Köstinger
Neonicotinoide stellten ein „inakzeptables Risiko“ dar. Das sei seit vielen Jahren bekannt, kommentierte Sebastian Theissing-Matei, Landwirtschaftssprecher bei Greenpeace in Österreich, die jüngsten Erkenntnisse. Dem neuen Bericht zufolge seien die Teilverbote nicht ausreichend. „Die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP, Anm.) muss sicherstellen, dass das Verbot der Bienenkiller jetzt endlich umgesetzt wird“, so Theissing-Matei.
Warnung vor geringeren Ernteerträgen
Auch Helmut Burtscher, Umweltchemiker von Global 2000, forderte von Köstinger ein klares Bekenntnis zum vorgeschlagenen Totalverbot. „Am 24. März werden die europäischen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, dieses Verbot zu beschließen.“ Das Bienensterben bedrohe den Wirtschafts- und Landwirtschaftsstandort Österreich.
Der volkswirtschaftliche Wert der Bestäubungsleistung der Bienen betrage 900 Millionen Euro, europaweit liege er bei etwa 15 Milliarden Euro, rechnete der Umweltschützer vor. Ohne die Bestäubung der Bienen würde der Ertrag vieler Früchte um 40 bis 90 Prozent sinken. Davon betroffen seien Äpfel, Birnen, Zwetschken, Schlehdorn, Gurken, Zucchini, Kürbisse, Pfirsiche, Nektarinen, Kirschen, Marillen, Weichseln, Himbeeren, Brombeeren und Heidelbeeren.
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