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Berufungen zweier Länder abgewiesen

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hält Dieselfahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig am Dienstag. Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen.

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Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. Für Stuttgart urteilte das Gericht, dass eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten zu prüfen sei, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge beträfen - etwa bis zur Abgasnorm Euro 4. Um die Verhältnismäßigkeit herzustellen, dürften Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden.

Außerdem solle es Ausnahmeregeln etwa für Handwerker geben. Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen „Flickenteppich“ zu verhindern.

Ruf nach bundesweiter Regelung zurückgewiesen

Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.

ORF-Korrespondentin Birgit Schwarz über Dieselfahrverbote

Das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland hat beschlossen, dass Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen können. Die genaue Umsetzung ist noch unklar. ORF-Korrespondentin Birgit Schwarz berichtet aus Berlin.

„Längst überfällige Verkehrswende“

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bezeichnete es als „Irrglauben“, mit der Bestätigung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge durch das Bundesverwaltungsgericht sei eine Lösung des Schadstoffproblems gefunden. Es sei ein falscher Eindruck, dass sich mit möglichst viel Regulierung und Verboten die Stickoxidbelastung in den betroffenen Städten reduzieren lasse, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Deutsches  Bundesverwaltungsgericht

APA/AP/dpa/Sebastian Willnow

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revisionen „überwiegend“ zurück

Nach Auffassung von DIW-Energieexpertin Claudia Kemfert werde das Urteil den Druck auf Politik und Hersteller, „die längst überfällige Verkehrswende durchzusetzen“. Nun seien sie zu Maßnahmen gezwungen, um dreckige Dieselautos von den Straßen zu verbannen.

Grenzwerte seit Jahren überschritten

Seit Jahren werden in vielen Städten Luftverschmutzungsgrenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die unter anderem Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern können. Der Verkehr, darunter vor allem Dieselautos, macht in Städten nach Angaben des Umweltbundesamts mehr als 60 Prozent der Belastung aus. Für die Einhaltung von Grenzwerten, die seit 2010 gelten, laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart gingen auf DUH-Klagen zurück.

Deutschland hat wegen der Luftverschmutzung in Städten auch Ärger mit der EU. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft als nicht ausreicheichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert - andernfalls droht eine Klage gegen Deutschland beim EuGH.

Bundesländer fürchten Rechtsunsicherheit

Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als „effektivste“ Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten „ernstlich geprüft“ werden. Die Bundesländer wiederum argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine bundesweit einheitliche Regelung.

Am Wochenende war bekanntgeworden, dass die deutsche Bundesregierung noch in diesem Jahr über die Straßenverkehrsordnung eine neue Rechtsgrundlage für Kommunen schaffen will, um Fahrverbote für einzelne Straßen zu erlassen. Die Städte fordern stattdessen eine bundesweit einheitliche Regelung wie eine „blaue Plakette“ für relativ saubere Autos, mit der sich Fahrverbote auch einfacher kontrollieren ließen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab.

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