Fluggastdaten: Österreich bei Speicherung „übereifrig“

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Vor rund einem Monat hat das Innenministerium einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung in Begutachtung geschickt. Gestern ging die Begutachtungsfrist zu Ende.

Im Ö1-Morgenjournal sagte der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, dass es eine notwendige Maßnahme sei, jedoch: „Österreich ist übereifrig“, denn „die Richtlinie selbst regelt nur die Übermittlung von Fluggastdatensätzen von Drittstaatsflügen durch Fluggesellschaften, aber nicht von EU-Innenflügen.“

Kritik auch von Datenschutzbehörde

Der Gesetzesentwurf lasse jedoch darauf schließen, dass auch Daten von Flügen innerhalb der EU gesammelt werden sollen, kritisierte die Datenschutzbehörde. „Der von einem Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz erfasste Personenkreis wird dadurch jedoch erheblich erweitert. Eine nähere Begründung dafür ist den Erläuterungen nicht zu entnehmen“, heißt es in der Stellungnahme der Behörde.

Heftige Kritik kam von der Organisation epicenter.works. Schon die EU-Richtlinie, die mit dem Entwurf umgesetzt werden soll, sei „unions- und grundrechtswidrig“. Die „anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung von personenbezogenen Daten aller per Luftweg aus oder nach Österreich reisenden Personen“ sei „unverhältnismäßig und eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten“.

Die Organisation bemängelte auch, dass die österreichische Regierung die Richtlinie „offenbar sogar überschießend erfüllen“ wolle, etwa durch die Ausdehnung auf Flüge innerhalb der EU. Der in dem Entwurf vorgesehene Datenschutz wurde als unzureichend erachtet.

Richtlinie verpflichtet zu Übermittlung von Daten

Das Ziel des Gesetzes ist „die Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten“. Die EU-Richtlinie verpflichtet Fluggesellschaften zur Übermittlung der von ihnen bereits aktuell für die Abwicklung der Reise erhobenen Fluggastdaten (Name, Anschrift, Sitzplatznummer, Mitreisende etc.) an die nationale Fluggastdatenzentralstelle. Eine solche hat jeder Mitgliedsstaat einzurichten, dieser obliegt die Verarbeitung der Daten.