Weiter Gezerre um mehr Geld für Erwachsenenschutz
Um die Finanzierung des Erwachsenenschutzgesetzes gibt es weiterhin Gezerre zwischen den ÖVP-geführten Ministerien für Justiz und Finanzen. Das Finanzministerium betonte heute auf APA-Anfrage einmal mehr, dass es keine zusätzlichen Mittel geben könne und das Justizministerium durch Umschichtungen in seinem Budget seine Aufgaben zu gewährleisten habe.
Aus dem Justizministerium hieß es wiederum, dass die Finanzierung des Erwachsenenschutzgesetzes Teil der Budgetverhandlungen sei. Minister Josef Moser sei das Gesetzesvorhaben wichtig. „Die gesamte Regierung ist dafür, dass das Gesetz rechtzeitig in Kraft tritt.“
Inkrafttreten für 1. Juli geplant
Das Erwachsenenschutzgesetz sollte mit 1. Juli in Kraft treten. Es wurde im Vorjahr von allen Parteien im Parlament einstimmig beschlossen und soll das 30 Jahre alte Sachwalterrecht ablösen.
Mit den neuen Bestimmungen soll die Handlungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder intellektueller Beeinträchtigung nicht mehr pauschal eingeschränkt werden. Stattdessen soll die Vertretung in abgestuften Formen passieren, je nachdem, in welchem Ausmaß ein Mensch Unterstützung benötigt.
Kosten doppelt so hoch
Dabei sind die Kosten für die Umsetzung fast doppelt so hoch wie im Vorblatt zum Gesetzestext angegeben. Im Zuge der Gesetzwerdung wurde der finanzielle Aufwand offenbar schöngerechnet.
Im Begutachtungsentwurf aus dem Jahr 2016, der vom damaligen ÖVP-Justizminister und künftigen Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter erstellt wurde, ist man nämlich noch von einem Finanzierungsaufwand zwischen 16,7 Mio. Euro im Jahr 2018 und 17,5 Mio. Euro im Jahr 2022 ausgegangen.
Im späteren Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2017 wurden die Kosten nur mit 9,5 Mio. im Jahr 2018 angegeben und sollten in den nächsten Jahren kontinuierlich sinken und bis 2022 auf null zurückgehen. Justizminister Moser bestätigte gestern, dass er für die Umsetzung 17 Mio. Euro im Jahr braucht.
SPÖ: Politische Feigheit
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zeigte sich empört über das Vorgehen: „Die Ärmsten der Armen werden verhöhnt“, sagte er. Finanzminister Hartwig Löger wirft er eine „riesige Frotzelei“ vor - und Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), der einmal mehr nur durch Abwesenheit glänze, „politische Feigheit“.
Auch Volksanwalt Günther Kräuter übte Kritik: „Finanzielle Gründe sind keinesfalls akzeptabel, es geht um Menschenwürde und Menschenrechte, da darf es keine Kompromisse geben.“