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Auch Gaffer sollen bestraft werden

„Weitere Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten“ ist das vordringlichste Ziel der neuen Regierung im Justizbereich. Die jüngste StGB-Reform aus dem Jahr 2016 reiche nicht, „weitere Maßnahmen“ seien nötig - wie härtere Strafen bei besonders brutalen Taten oder eventuell neue Tatbestände, etwa zu Asylbetrug. Verschärft wird auch im Suchtmittelbereich.

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Aus Sicht der Regierung ist die Strafbalance von Gewalt- und Vermögensdelikten trotz der großen Strafrechtsreform 2016 noch nicht ausgewogen. Deshalb sollen alle Straftatbestände evaluiert werden. Bei „besonders verwerflichen Beweggründen“, besonders brutalen Taten, aber auch nachhaltigen psychischen Folgen beim Opfer soll eine außerordentliche Strafverschärfung möglich sein.

Auch an neue Tatbestände wird gedacht - und zwar mit Blick auf illegale Zuwanderer, also nicht nur zu Asylbetrug, sondern auch „Behördentäuschung durch Alterslüge“. Bestrafen will die ÖVP-FPÖ-Regierung auch Gaffer, die bei Verkehrsunfällen Hilfskräfte behindern. Im Suchtmittelgesetz soll der Verkauf von Hanfsamen und Hanfpflanzen verboten und „einzelne Bestimmungen“ zum besseren Schutz der Minderjährigen verschärft werden.

Strafdrohung für junge Erwachsene

Jugendlichen Straftätern drohen weitere Verschärfungen. Es soll überprüft werden, ob die Strafdrohungen für junge Erwachsene an die der Erwachsenen angehoben werden. Und strafunmündigen Tätern drohen nicht näher definierte „effektive Maßnahmen“. Unter der vorigen ÖVP-FPÖ-Regierung war 2000 das Strafmündigkeitsalter gesenkt und das Wiener Jugendgericht abgeschafft worden.

Auch ein Punkt aus dem im ÖVP-Wahlkampf forcierten „Sicherheitspaket“ findet sich im Regierungsprogramm: Als Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung soll das Quick-Freeze-Modell kommen, also anlassbezogene Datenspeicherung in Verdachtsfällen. Und zur Terrorismusbekämpfung sollen staatsanwaltschaftliche Kompetenzen „gebündelt“ werden.

Im Verfahrensrecht will die Koalition einen eigenen Verfahrensabschnitt für die Schuldzumessung einführen. Die Schwurgerichte sollen beibehalten, aber die Reformvorschläge - für ein Rechtsmittel gegen den Schuldspruch - evaluiert werden.

Dauer von Großverfahren sollen gekürzt werden

Ein besonderes Anliegen sind der Regierung „Maßnahmen zur Verfahrensoptimierung und -beschleunigung sowie zur Steigerung des Rechtsschutzes“. Vor allem die Dauer von Großverfahren soll verkürzt - unter anderem durch stärkeren Einsatz des elektronischen Rechtsverkehrs, aber auch durch kürzere Fristen. So soll beispielsweise im Obsorgeverfahren eine erste Tagsatzung binnen zwei Wochen und eine Stellungnahme des Jugendwohlfahrt binnen acht Wochen vorgeschrieben werden.

Eine „Setzung von Entscheidungsfristen“ ist auch für eine „neue Wirtschaftsgerichtsbarkeit“ - in Anlehnung an die Kartellgerichtsbarkeit - vorgesehen, um Unternehmen zu schnelleren Entscheidungen zu verhelfen. Die - von der Wirtschaft abgelehnte - Sammelklage für die Durchsetzung von Konsumenteninteressen ist nicht erwähnt.

Evaluiert werden soll das Sachverständigenwesen, Privatgutachten verpflichtend als Beweismittel anerkannt werden - und (ohne Details) auch eine Senkung und Deckelung von Gerichtsgebühren ist angedacht.

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