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ÖVP schweigt zum Thema

Trotz des bisherigen Erfolgs beim „Don’t Smoke“-Volksbegehren will die FPÖ daran festhalten, das Rauchverbot in der Gastronomie wie von der Regierung vorgesehen mit 1. Mai zu kippen. Erst im Anschluss könne er sich eine Volksabstimmung vorstellen, sagte FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz am Dienstag, vorausgesetzt, es gebe eine Einigung mit der ÖVP.

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Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres hatte die Regierung zuvor im „Kurier“-Interview aufgefordert, vor der Entscheidung über das Rauchverbot eine Volksabstimmung abzuhalten. Das sei schon vom Fristenlauf her unmöglich, so Rosenkranz: „Wenn wir keine unsichere Rechtssituation haben wollen, dann muss bis 1. Mai das derzeit beschlossene, aber nicht in Kraft befindliche (Rauchverbot, Anm.) wegkommen.“

ÖVP-Abgeordneter Dönmez „unglücklich“

Nach dem 1. Mai schloss Rosenkranz eine Volksabstimmung nicht aus: „Wir sind grundsätzlich, und das weiß man, für Instrumente der direkten Demokratie. Da gehört eine Volksabstimmung dazu.“ Da müsse man sich aber mit der ÖVP beraten und abwarten, wie sich das Volksbegehren entwickle und welche Gegenströmungen es allenfalls gebe. Die ÖVP gibt sich zu dem Thema weiterhin schweigsam. Solange für das Volksbegehren Stimmen gesammelt würden, werde man keine Zwischenergebnisse kommentieren, hieß es im ÖVP-Klub.

Direkte Demokratie

Volksbefragung: von Regierung oder Nationalrat initiiert. Die Antwort kann Ja oder Nein sein. Das Ergebnis ist nicht bindend.

Volksbegehren: Bürger, Gruppen und Parteien können einen Gesetzeswunsch deponieren. Ab 100.000 Unterschriften muss es im Nationalrat behandelt werden, es ist aber rechtlich nicht bindend.

Volksabstimmung: wird über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz durchgeführt. Der Ausgang ist bindend.

Mehrere Abgeordnete zeigten sich in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ mit der Causa aber unglücklich. „Wenn eine große Mehrheit anderer Meinung ist, wird man umdenken“, so etwa der ÖVP-Abgeordnete Efgani Dönmez. Sein Kollege Nikolaus Prinz erinnerte an das Regierungsvorhaben, zu erfolgreichen Volksbegehren Volksabstimmungen durchzuführen.

Gesetz ohne Begutachtungsverfahren

Kritik gegenüber der FPÖ kam auch aus Tirol. Der Tiroler ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf zeigte wenig Verständnis, dass die Freiheitlichen die geplante Aushebelung des Rauchverbots in der Gastronomie offenbar per Initiativantrag und nicht als Regierungsvorlage durch das Parlament bringen wollten. Am 1. Mai soll es in Kraft treten. Damit würde es kein Begutachtungsverfahren geben. „Dass eine Partei, die sich seit Jahren den Ausbau der direkten Demokratie auf ihre Fahnen heftet, nun so über die Menschen drüberfahren will, passt für mich nicht zusammen“, kritisierte Wolf.

Der Bundessprecher der Grünen, Werner Kogler, vermisst eine Stellungnahme der Bundes-ÖVP. Er forderte Kanzler Sebastian Kurz auf, „vor den Vorhang zu treten“. Die ÖVP müsse „endlich Farbe bekennen“. Denn ob das Gesetz ohne Begutachtungsverfahren durch das Parlament gebracht werden könne, hänge letztlich von den Abgeordneten der ÖVP ab.

Kritik an IT-Pannen

Kritisch äußerte sich der Tiroler ÖVP-Klubobmann auch gegenüber dem FPÖ-geführten Innenministerium. „Es kann doch nicht sein, dass das Innenministerium mit der Abwicklung eines Volksbegehrens technisch überfordert ist und seine Serverprobleme nicht in den Griff bekommt“ - mehr dazu in tirol.ORF.at.

Viele wollen unterschreiben

Die Unterzeichnung des Volksbegehrens „Don’t Smoke“ führte zu einem großen Andrang in den Ämtern.

Kickl entschuldigt sich

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) entschuldigte sich am Mittwoch für die Probleme. „Es ist unangenehm, wenn man sich demokratiepolitisch einbringen will, und dann geht das nicht“, so der Minister: „Mir ist es sehr wichtig, dass es einen reibungslosen und sicheren Ablauf selbstverständlich auch bei Volksbegehren gibt.“ Er erinnerte allerdings daran, dass die betreffenden EDV-Prozesse aufgesetzt worden seien, als er noch nicht Innenminister war.

Am Dienstag gab es etwas Entspannung beim IT-System, auch wenn es noch langsam war. In den Tagen zuvor hatte es aber aufgrund des großen Andrangs für die, die die aufliegenden Volksbegehren unterzeichnen wollten, immer wieder geheißen: bitte warten - entweder in den Ämtern oder virtuell für die Onlineunterzeichnung via Handysignatur.

Wählerregister als „Schnittstellenherausforderung“

Es seien aber nicht die Server die Ursache des Problems, sondern das im Jänner 2018 eingeführte Zentrale Wählerregister, sagte der zuständige Sektionschef im Innenministerium, Hermann Feiner, am Dienstag im Ö1-Morgenjournal - Audio dazu in oe1.ORF.at. Er sprach von einer „Schnittstellenherausforderung“ beim Wählerregister, das sich aus dem zentralen Personen-, Staatsbürgerschafts- und Melderegister zusammensetzt.

Für die Einführung habe der Gesetzgeber nur kurz Zeit gegeben, so Feiner. Die Besonderheit sei, dass man nun mit drei Volksbegehren gleichzeitig arbeiten müsse. Neben „Don’t Smoke“ liegen derzeit auch das Frauenvolksbegehren und das Volksbegehren „Asyl europagerecht umsetzen“ (derzeit 22.000 Unterschriften) zur Unterzeichnung auf. Das Frauenvolksbegehren liegt derzeit nach rund einer Woche bei über 80.000 Unterstützungserklärungen. Bis zum Weltfrauentag am 8. März sollen diese Stimmen verdreifacht werden. „Don’t Smoke“ überschritt am Dienstag die 200.000er Marke.

Tägliche Softwareupdates

Nach wie vor würden täglich Softwareupdates ausgespielt, um das System stabiler zu machen. Feiner: „Wir haben die gesamte Betriebsmannschaft aktualisiert und arbeiten 24 Stunden, um die technischen Applikationen in den Griff zu bekommen.“ Er könne aber „nicht ausschließen, dass es immer wieder Probleme geben wird“. Die vom Innenministerium zur Verfügung gestellte Datenanwendung erlebe erstmals seit der Einführung eine echte Belastung, erläuterte auch Otmar Lendl vom Computer Emergency Response Team Austria (CERT.at).

Am Dienstag gab es kaum noch Rückmeldungen zu technisch bedingten Verzögerungen. „Das System läuft stabil“, sagte Innenministeriumssprecher Alexander Marakovits am Nachmittag: „Über Nacht ist viel passiert, die Technik hat durchgearbeitet.“ Ein Belastungstest wie dieser wäre jedenfalls nicht zu simulieren gewesen.

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